Fehler im Einbürgerungstest?
(redaktion) Das Bundesministerium des Innern hat jetzt den Fragenkatalog für den Einbürgerungstest veröffentlicht. Eine der Fragen im landesbezogenen Teil des Einbürgerungstests für Niedersachsen könne nur falsch beantwortet werden, erklärte dazu Prof. Dr. Dirk Lange von der Universität Oldenburg.
09.07.2008 Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen ArtikelIn dem landesbezogenen Teil für Niedersachsen heißt es darin unter Aufgabe 6: "Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?" Die Antwortmöglichkeiten:
- bei der Landeszentrale für politische Bildung
- beim Ordnungsamt der Gemeinde
- bei der Verbraucherzentrale
- bei den Kirchen"
Einwanderungswillige, so Lange, könnten diese Frage nur falsch beantworten. Denn Niedersachsen sei das einzige Bundesland, in dem es keine Landeszentrale für politische Bildung gebe. Auch eine andere Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger existiere nicht.
Die Deutsche Vereinigung für Politische Bildung (DVPB) fordere deshalb seit langem von jedem Bundesland einen aktiven Beitrag zur demokratischen Bewusstseinsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Lange, Bundesvorsitzender der DVPB, erklärte zu der Frage des Einbürgerungstests, Niedersachsen müsse dringend wieder eine Anlaufstelle für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger schaffen. Dann werde es Einheimischen und Einwanderern auch in Niedersachsen möglich sein, sich "über politische Themen zu informieren".
Bereits gestern hatten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und die "Kölnische Rundschau" über Fehler im landesbezogenen Teil des Tests für Nordrhein-Westfalen berichtet. Dabei ging es um die korrekte Bezeichnung des Schulministeriums und um die Frage, wo man in Nordrhein-Westfalen seinen Hund anmelden muss.
Weiterführende Links
- Homepage Prof. Dr. Dirk Lange
- Bundesinnenminsiterium: Einbürgerungstests
- DIE ZEIT: Einbürgerungstest: Der Fehler steckt im Detail
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