Niedersachsen

GEW: Kultusministerium behindert rechtswidrig Personalratsarbeit

Das Niedersächsische Kultusministerium versucht, die Arbeit des Schulhauptpersonalrats massiv zu behindern, teilt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Eberhard Brandt mit. Die Haushaltssperre, die das Haushaltsreferat für die Verwaltung verhängt hat, wird auf den Schulhauptpersonalrat (SHPR) übertragen.

24.10.2012 Pressemeldung GEW Niedersachsen

"Das ist rechtswidrig. Der Personalrat ist nicht Teil der Verwaltung", so Brandt. Die Dienststelle habe kein Recht, festzustellen, ob die üblichen ureigenen Aufgaben des Personalrats "zwingend notwendig" seien. Fahrten der Personalratsmitglieder zu Personalversammlungen z.B. seien keine "Dienstreisen" und dürften haushaltsrechtlich nicht wie diese behandelt werden. Das Kultusministerium habe sogar rückwirkend angezeigte Entsendungen zur Teilnahme an einer Personalratsschulung und einer Personalversammlung verboten, indem es die Finanzierungszusage zurückgezogen habe.

Die GEW werde diese Behinderung der Personalratsarbeit nicht hinnehmen. "Ich erwarte, dass der Kultusminister dafür sorgt, dass sich das Ministerium wieder an das Personalvertretungsgesetz hält", erklärt Eberhard Brandt. Der Gang vor das Verwaltungsgericht sei doch wohl auch nicht in seinem Interesse. Zumal genug Haushaltsmittel umgeschichtet werden könnten. So wurden z.B. allein 15 Millionen Euro aus dem Topf für Vertretungsunterricht überraschend nicht abgerufen. Aus Sicht der GEW ist es unverständlich, wie das geringe Finanzvolumen der Personalratskosten einen bedeutsamen Beitrag zur Sanierung des Haushalts leisten kann. "Eine ´erhebliche Deckungslücke´, die das Haushaltsreferat zur Begründung der Haushaltssperre im mehr als 5 Milliarden Euro starken Kultusetat feststellt, kann damit jedenfalls nicht geschlossen werden. Der Vorgang spricht für politische Dummheit", wertet der GEW-Vorsitzende und kann sich nicht vorstellen, dass der auf Konsens bedachte Kultusminister davon Kenntnis hatte.

Der Schulhauptpersonalrat wendet sich heute mit einem Schreiben an das Ministerium mit der Forderung, wieder die für seine Arbeit notwendigen Mittel bereitzustellen. Besonders verärgert sind die Personalräte, weil ihnen die Erlasse zur Haushaltssperre, mit denen das Ministerium das Verbot der vom Schulhauptpersonalrat beschlossenen Fahrten begründet, erst auf Nachfrage zugeleitet hat. "Das ist rechtswidriges Handeln nach Gutsherrenart. So kann man mit Personalräten nicht umgehen." Die Landesschulbehörde zeige, dass es auch anders gehe, so der GEW-Landesvorsitzende. "Die weiß, was im Personalvertretungsgesetz steht und behandelt die Schulbezirkspersonalräte korrekt."

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

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