GEW macht sich für "Recht auf Bildung" stark

Das "Recht auf Bildung" für alle Menschen, das in mehreren UN-Erklärungen und -Konventionen festgeschrieben ist, soll endlich auch in Deutschland verwirklicht werden. Es müsse im Grundgesetz und den Verfassungen der Länder verankert werden. Dafür hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stark gemacht. "Auch in Deutschland wird das Recht der Menschen auf Bildung nicht konsequent umgesetzt. Das ist nicht nur eine Frage, die die Entwicklungsländer betrifft", sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Montag während des Gewerkschaftstages seiner Organisation in Nürnberg. Mit der Schulpflicht und einem mehr oder minder ausreichenden Kita-Angebot sei es nicht getan.

27.04.2009 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

"Das Recht auf Bildung sichert mehr Chancengleichheit und sorgt für soziale Gerechtigkeit. Es schützt die Rechte der Lernenden und der Beschäftigten in einem inklusiven Bildungssystem", betonte der GEW-Vorsitzende. Mit dem Recht auf Bildung verpflichte sich der Staat, eine ausreichende Zahl gut ausgestatteter Bildungseinrichtungen mit hoch qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen bereit zu stellen. Bildungsangebote müssten frei zugänglich und für alle Menschen auf kurzem Weg erreichbar sein. Inhalt und Form von Bildung sollten auf hohem Niveau am Puls der Zeit sein. Die Angebote müssten sich gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen und das System sich auf die Lebenssituation der Lernenden einstellen. "Gemessen an diesen Ansprüchen gibt es in Deutschland noch viel zu tun", sagte Thöne.

Beispielhaft zeigte er, wie das Recht auf Bildung in Deutschland verletzt werde. "Bis heute gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Kindergarten, schon gar nicht ab dem ersten Lebensjahr des Kindes. Ob Eltern einen Ganztagsplatz erhalten, hängt vom Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ab. So kann der Bildungsanspruch der Jüngsten nicht verwirklicht werden", erklärte der Gewerkschafter. Auch die frühe Aufteilung der Kinder nach Klasse vier auf Schulen mit unterschiedlichen Anspruchsniveaus widerspreche dem Recht auf Bildung für alle Menschen in einem inklusiven System. Wegen des ausgeprägten Bildungsföderalismus´ seien zudem die Bildungschancen von Bundesland zu Bundesland, ja oft von Ort zu Ort sehr unterschiedlich.

"Kinder mit Behinderungen werden überwiegend in Sonder- und Förderschulen unterrichtet - und damit ausgegrenzt. Der Grund: Die Regelschulen sind personell, sächlich und räumlich nicht so ausgestattet, dass sie inklusiven Unterricht erteilen können. Das ist ein massiver Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das System muss sich den Kindern und Jugendlichen anpassen - nicht diese für das System passend gemacht werden", unterstrich Thöne. Er machte darauf aufmerksam, dass auch Kindern mit Migrationshintergrund und aus illegalen Einwandererfamilien das Recht auf Bildung weitgehend vorenthalten werde. "Veränderungen kosten Geld. An den Kosten darf es nicht aber scheitern, wenn sich Deutschland auf den Weg zu einem inklusiven Bildungssystem macht. Die Bundesrepublik hat sich mit der Ratifizierung der UN-Abkommen bereits verpflichtet, für die Umsetzung des Rechts auf Bildung bis an ´die Grenze seiner Ressourcen´ zu gehen. Da ist zurzeit noch viel Luft nach oben", sagte der GEW-Vorsitzende.

Info: Die nächste Pressekonferenz während des Gewerkschaftstages findet am Dienstag, 28. April, 13.00 Uhr im Raum Hongkong, Pressecenter Ost, CCN, statt.


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