GEW plant Massenklagen gegen Sonderopfer der Beamten
Auch nach der argumentativen Nachbesserung des Finanzministeriums für die Gesetzesbegründung bleibt es dabei: die den Beamten in NRW ab A13 abverlangte doppelte Null-Runde im Besoldungsanpassungsgesetz ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der namhafte emeritierte Berliner Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Battis in einem von der GEW in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zur amtsangemessen Besoldung.
05.07.2013 Pressemeldung GEW Nordrhein-WestfalenUnterdessen bereitet die GEW eine groß angelegte Klageaktion ihrer Mitglieder vor, sollte das Gesetz in der nächsten Woche so verabschiedet werden, wie es in den Landtag eingebracht wurde.
"In der nachgeschobenen Begründung des Gesetzesentwurfs finden sich keinerlei stichhaltige Gründe, die den geplanten Rechtsbruch - Ausschluss ab A 13 – rechtfertigen", so Battis wörtlich auf der Landespressekonferenz im Düsseldorfer Landtag. Eine Klage, so der Verfassungsexperte, sei deshalb unbedingt zu empfehlen.
Auch die GEW übt massive Kritik am Papier aus dem Finanzministerium. GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer erklärte auf der Pressekonferenz: "Der Finanzminister maßt sich an, ´zumutbare` Reallohnverluste für Beamte ab der Besoldungsgruppe A11 festzulegen." Ein Sonderopfer zur Haushaltssanierung und zum finanziellen Ausgleich der West-LB-Pleite ließen sich die Beamtinnen und Beamten nicht bieten. "Lehrerinnen und Lehrer gehören nicht zu den Spitzenverdienern und leisten täglich einen harten Job in der Schule. Jetzt sollen sie auch noch durch Gehaltsverzicht maßgeblich die Schuldenbremse stemmen", empörte sich die GEW-Landesvorsitzende.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in NRW bedeute für rund 130 000 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer eine faktische Kürzung ihres Einkommens. Auch die einprozentige Erhöhung in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 sei mit Reallohnverlust verbunden.
Die GEW-Landesvorsitzende forderte die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zurück zu ziehen. Gleichzeitig richtete sie auch einen Appell an die Landtagsabgeordneten, die dem Gesetz nächste Woche ihre Zustimmung erteilen sollen: "Wir erwarten, dass die Abgeordneten ihrer Verantwortung gerecht werden und - wie auch in Schleswig-Holstein geschehen - die Notbremse ziehen. Dort hat es einen tragfähigen Kompromiss gegeben."
Schäfer mahnte die Landesregierung zum Schluss: "Mit dem Leitziel 'Vorrang für Bildung' ist die Landesregierung angetreten. Wer jetzt 130.000 Lehrerinnen und Lehrer düpiert, hat dieses Ziel offenbar aus den Augen verloren." Die im Begründungspapier des Finanzministers enthaltene Drohung, alternativ zum Besoldungsverzicht mehr als 7.000 Lehrerstellen abzubauen, konterkariere vollends dieses Ziel.
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