Neue Broschüre zum neuen Wahlrecht erschienen
Die Landeszentrale für politische Bildung hat heute gemeinsam mit dem Jugendinformationszentrum die Broschüre "Zwanzig Stimmen für Hamburg" zum neuen Hamburger Wahlrecht veröffentlicht. Bei der bevorstehenden Wahl zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen können die Wahlberechtigten jeweils zehn Stimmen vergeben. Für die Bürgerschaftswahl haben sie fünf Stimmen auf dem Landeslistenstimmzettel und fünf Stimmen auf dem Wahlkreislistenstimmzettel. Für die Bezirksversammlungswahlen stehen fünf Stimmen auf dem Bezirkslistenstimmzettel und fünf Stimmen auf dem bezirklichen Wahlkreis-Stimmzettel zur Verfügung. Das Hamburger Wahlrecht war im Juli 2009 entsprechend geändert worden.
18.01.2011 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Neben einem Kurzflyer, der bereits im Dezember erschienen war, bietet die Broschüre weitergehende Erläuterungen zum neuen Wahlrecht und gibt Antworten auf Fragen, so z.B.: wie wähle ich, wer darf wählen, wie kann ich die Stimmen verteilen, welche Stimmen zählen für die persönliche Wahl von Abgeordneten, wie wird ausgezählt und welche Stimmen entscheiden über die Größe der in der Bürgerschaft und in den Bezirksversammlungen vertreten Fraktionen?
Die Broschüre und der Flyer sind kostenlos erhältlich im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung und des Jugendinformationszentrums, Dammtorwall 1, 20354 Hamburg (Öffnungszeiten: Mo - Do: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr; Fr.:13.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Die beiden Informationsmaterialien werden zudem über Schulen, Seniorenheime, Beratungsstellen, Bezirksämter und eine Vielzahl von anderen Institutionen an die Wählerinnen und Wähler verteilt. Alle Schulen mit Klassen ab Jahrgangsstufe 9 erhalten mehrere Klassensätze zugesandt.
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