Neue Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten in Berlin
Heute werden die neuen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe "Kooperation Jugendamt-Familiengericht", in der die Jugendämter, Familienrichterinnen und -richter, die Senatsverwaltung für Justiz und die Senatsverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung vertreten waren, hat die erste Auflage der Empfehlungen überarbeitet und um spezielle Empfehlungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung ergänzt.
15.11.2007 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungDies war vor dem Hintergrund besorgniserregender Fälle von Kinder- und Jugenddelinquenz und erschütternder Fälle von Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen erforderlich geworden. Die Empfehlungen dienen dazu, Bearbeitungszeiten bei Behörden und Gerichten weiter zu verkürzen. Ziel ist es, Gerichtsverfahren so zügig wie möglich durchzuführen, um Belastungen des Kindes durch ausstehende familiengerichtliche Entscheidungen so gering wie möglich zu halten.
Die Empfehlungen enthalten erstmals auch ein Muster für die einheitliche Gestaltung von Jugendamtsberichten sowie Empfehlungen für die Einrichtung von Arbeitskreisen zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Familienkonflikt. Justizsenatorin Gisela von der Aue und der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Prof. E. Jürgen Zöllner: "Wir begrüßen die mit den Empfehlungen angestrebte Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Familiengerichten und Jugendämtern. Die Empfehlungen tragen dazu bei, das Fachwissen der Beteiligten umfassend und frühzeitig zusammenzuführen und die gegenseitige Kontaktaufnahme zu erleichtern. Wir freuen uns, dass dies allen Beteiligten so erfolgreich gelungen ist."
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