Regierung sieht kein Änderungsbedarf bei Kindergeldregelung
(hib/OYE) Während der Wehr- und Zivildienstzeit wird der existenznotwendige Bedarf des Kindes durch Entlohnung gedeckt. Deswegen erhalten Eltern in dieser Zeit kein Kindergeld, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([16/8709](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608709.pdf)) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([16/8582](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/085/1608582.pdf)).
17.04.2008 Pressemeldung Deutscher BundestagEltern von Kindern, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, bekommen Kindergeld, weil diese Dienste weitgehend unentgeltlich seien. Bei dem "Anderen Dienst im Ausland" erhalten nur die Eltern von männlichen Teilnehmern Kindergeld. Junge Frauen, die diesen Dienst absolvieren, hätten keine Ansprüche auf das Kindergeld, da es keine allgemeine Wehrpflicht für Frauen gebe und sie deshalb diesen Dienst nicht absolvieren müssten. Die Bundesregierung sehe aus diesen Gründen keinen Bedarf, die Gesetzeslage zu ändern, heißt es in der Antwort
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