Stiftungsrat Sächsische Gedenkstätten verabschiedet erstmals eigene Satzung
"Die neue Satzung und die Struktur des Beirats tragen dem Umstand Rechnung, dass es in Sachsen zwei unterschiedliche Opfergruppen gibt", sagte Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft- und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange heute. Der Stiftungsrat Sächsische Gedenkstätten hatte zuvor erstmals eine eigene Satzung verabschiedet.
19.07.2007 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusIn der Präambel der Satzung werde noch einmal sehr deutlich, dass die Einzigartigkeit des Holocaust und des NS-Regimes außer Zweifel stünden und eine – wie auch immer geartete – Relativierung gegenüber anderen Verbrechen außerhalb jeglicher Absicht läge. "Das ist ein wichtiges Zeichen an die ausgetretenen Verbände", sagte Ministerin Dr. Stange.
Die neue Satzung legt fest, dass im Stiftungsbeirat künftig zwei Ausschüsse arbeiten, die sich den historischen Perioden vor und nach 1945 getrennt zuwenden. "Die Arbeit in den Gedenkstätten und in den Stiftungsgremien muss wieder gemeinsam mit allen Opferverbänden vorangebracht werden. Ich hoffe, dass es mit dieser Satzung möglich ist, alle Opfergruppen wieder an einen Tisch zu bekommen", so Staatsministerin Dr. Stange, die gleichzeitig Vorsitzende des Stiftungsrates Sächsischer Gedenkstätten ist.
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