Hamburg wird im Bundesrat eine Initiative ergreifen, um den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Einstellung von so genannten Drittmittelbeschäftigten zu ermöglichen. Der Senat hat heute beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu starten, welches die sachlichen Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen regelt. Das Gesetz soll nach dem Willen von Hamburg um eine Bestimmung ergänzt werden, die den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit so genannten Drittmittelbeschäftigten in Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf eine rechtlich verlässliche Grundlage stellt.
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25.07.2006
Pressemeldung
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg