Ausschlussfrist für die staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern/ Sozialpädagogen bis zum 31.12.2006

Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen, die ihr Studium nach der alten Studienordnung -Studienbeginn vor 1998- abgeleistet haben, müssen im Anschluss an ihre theoretische Ausbildung ein Berufspraktikum absolvieren.

15.08.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz in der Fassung vom 5. Oktober 2004 legt in einer Übergangsvorschrift fest, dass die staatliche Anerkennung für diesen Personenkreis nur noch bis zum 31.12.2006 auf Antrag erteilt wird.

Da dieser Termin eine Ausschlussfrist darstellt, muss der Antrag auf staatliche Anerkennung bis zum 31.12.2006 in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eingegangen sein.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt daher den Absolventen, die ihr Berufspraktikum noch nicht begonnen bzw. nicht abgeschlossen haben dringend, dies umgehend nachzuholen und sich mit ihrer jeweiligen Fachhochschule in Verbindung zu setzen.


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