Berlin reagiert mit Unverständnis auf Blatter-Äußerungen zum Graben im Olympiastadion

Berlin und die FIFA haben im Jahre 2001 ein Pflichtenheft unterzeichnet, in dem unter anderem geregelt ist, welche "Abschrankungen" zwischen Spielfeld und Zuschauern erlaubt sind – und zwar: Ein Graben, ein Höhenvorsprung oder eine Verstärkung des Ordnungsdienstes. Nicht erlaubt sind Zäune.

06.02.2006 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Zum 1. Januar 2004 hat die FIFA eine Sicherheitsrichtlinie für alle Stadien mit FIFA-Wettbewerben erlassen. Artikel 5 (2) regelt, dass zur Abschrankung Zäune und Gräben gestattet sind. Um im Notfall die Flucht in die Innenräume zu ermöglichen, sollen Brücken die Gräben überwinden. In Artikel 28 wird allerdings klargestellt, dass diese Sicherheitsrichtlinie nicht für die WM gilt. Für die WM gelten die Pflichtenhefte von 1998 und 2001.

Sportsenator Klaus Böger reagierte mit Unverständnis auf das Interview des FIFA-Präsidenten Sepp Blatter in der Rheinischen Post: "Für uns gelten Verträge und nicht lockere Interviews. Sicher ist: Berlin hält sich 1:1 an die Vereinbarungen mit der FIFA und an die Regeln des Organisationskomittees (OK).

Im übrigen: Wenn es zutrifft, dass Präsident Blatter die Eröffnungsgala im Berliner Olympiastadion schon im November abgesagt hat, dann sind das Land Berlin, viele Künstler und Tausende von Freiwilligen, die sich auf die Gala mit Begeisterung und Engagement vorbereitet haben, ohne Not hingehalten und getäuscht worden. Für mich ist klar: So geht man nicht mit Freunden um!"


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden