Bildungsstaatsekretär Prof. Dr. Hofmann-Göttig nimmt zur heutigen Pressemitteilung der CDU "Zerschlagung des Grundbildungsjahrs" wie folgt Stellung:

"Die Zusammenführung des Berufsgrundbildungsjahrs und der ersten Klassenstufe der vorherigen Berufsfachschule zur neuen Berufsfachschule I hat zum Ziel, die Berufsreife der Jugendlichen zu stärken, ihre Grundqualifikationen zu verbessern und so ihre Ausbildungschancen zu erhöhen".

18.11.2005 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz

Mit dieser Feststellung wies Bildungsstaatssekretär Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig Vorwürfe des CDULandes- und Fraktionsvorsitzenden Dr. Christoph Böhr zur Reform der Berufsbildenden Schulen (BBS) zurück. Bei der Neustrukturierung der Berufsfachschule habe man ausdrücklich darauf geachtet, dass der Anteil der berufsbezogenen Qualifizierung in der gleichen Größenordnung wie im ehemaligen Berufsgrundbildungsjahr beibehalten werde. Eine Erschwernis für den Übertritt in die Berufsfachschule II sei im Vergleich mit der Situation vor der BBS-Reform nicht eingetreten, so Hofmann-Göttig. Deshalb habe sich das Übergangsverhalten aus der Berufsfachschule I in die Berufsfachschule II gegenüber den Schuljahren vor der BBS-Reform nicht signifikant verändert.

Als unzutreffend wies Hofmann-Göttig die Behauptung Böhrs zurück, den Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule I stehe nur der "Einstieg in eine Maßnahmenkarriere" bevor. Im Gegensatz zu Böhrs Annahme verfügten die Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule I über einen Hauptschulabschluss. "Für Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, hält das Land andere schulische Angebote, nämlich das Berufsvorbereitungsjahr, bereit", erklärte Hofmann-Göttig.


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