Böger: Wettmonopol ist Stützpfeiler für Sport und Jugendarbeit

Das Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe hat das Monopol des staatlichen Wettanbieters Oddset in seiner "derzeitigen Ausgestaltung" für grundgesetzwidrig erklärt. Zu den Auswirkungen auf den Sport und Jugendbereich in Berlin äußert sich Klaus Böger (SPD), Senator für Bildung, Jugend und Sport wie folgt:

28.03.2006 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

"Die Förderung aus den Einnahmen des Wettmonopols ist ein Stützpfeiler für den Berliner Sport und die Jugendarbeit unserer Stadt. Wir können nicht zulassen, dass uns dieser Finanzierungs-Pfeiler ersatzlos wegbricht."

Allerdings warnte Böger auch vor Resignation: "Wir müssen das gesamte Urteil abwarten und genau studieren. Ich sehe im Moment mehrere Wege, die noch Grund zur Hoffnung geben.

  1. Das Bundesverfassungsgericht hebt die Bekämpfung der Spielsucht als staatliche Aufgabe hervor. Eine gemeinsame Regelung mit allen Bundesländern kann diesen Spielraum nutzbar machen.
  2. Ich halte auch eine Abgabe auf Wetten privater Anbieter, eine Art Wettsteuer, für denkbar. So könnten gleiche Bedingungen für staatliche Wettanbieter, die ihre Überschüsse dem Gemeinwohl zukommen lassen, und private Anbieter, die gewinnorientiert arbeiten, geschaffen werden."

Die Mittel der so genannten "Lottoförderung" fließen in Berlin zu 12,5% dem Landessportbund, zum gleichen Anteil der Senatsverwaltung für Sport und zu 25 % dem Jugendbereich zu.

Allein der Landessportbund wurde so im Jahr 2005 aus der Stiftung Klassenlotterie und durch Einnahmen aus anderen Glücksspielen mit über 12 Millionen Euro gefördert.


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