Brandenburgische Landesdenkmalliste veröffentlicht
Die Brandenburgische Landesdenkmalliste liegt jetzt erstmals und druckfrisch vor. Auf der Grund-lage des novellierten Denkmalschutzgesetzes werden darin die bisher von den Unteren Denkmal-schutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten einzeln geführten Denkmalverzeichnisse zusammengeführt und künftig durch das Bran-denburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) als einheitliche Landesdenkmalliste fortgeschrieben. Erschienen ist die Aufstellung im Amtsblatt Nr. 3 des Landes Brandenburg vom 26. Januar 2005.
08.02.2005 Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes BrandenburgKulturministerin Johanna Wanka würdigt das Engagement der Denkmalbehörden im Zuge der Erstellung der Landesdenkmalliste als eine Gemeinschaftsleistung des BLDAM sowie der Unteren Denkmalschutzbehörden und dankt allen Beteiligten für die Bewältigung dieser umfangreichen Aufgabe in vergleichsweise kurzer Zeit.
"Land, Landkreise und kreisfreie Städte werden auch in Fragen des Denkmalschutzes weiterhin eng zusammenarbeiten und die ihnen nach dem Denkmalschutzgesetz zukommenden Aufgaben verantwortungsbewusst wahrnehmen. Wir dürfen in unseren gemeinsamen Anstrengungen für den Denkmalschutz nicht nachlassen", betont Wanka.
In der Landesdenkmalliste, die auf den Internetseiten des BLDAM eingesehen werden kann, sind gegenwärtig 3.124 Bodendenkmale, 64 Denkmalbereiche und 11.119 Einzeldenkmale erfasst. Aktuelle Auskünfte können beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Wünsdorfer Platz 4-5, 15838 Zossen / Ortsteil Wünsdorf, per Telefax: 033702 / 712 02 oder über die zuständigen Ansprechpartner für Archäologie, Denkmalpflege und Inventarisation auf den Internetseiten des BLDAM (www.BLDAM.Brandenburg.de) erfragt werden.
Das novellierte Brandenburgische Landesdenkmalschutzgesetz ist zum 1. August 2004 in Kraft getreten. Neben den Regelungen zum neuen Eintragungsverfahren wurden Verwaltungsfristen verkürzt und eine "konzertierte Denkmalhilfe" eingeführt, die künftig unzumutbare Auflagen für Denkmaleigentümer durch staatliche Zuschüsse abfedern soll.
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