Bundesministerin Renate Schmidt: Weg frei für den Ausbau der Kinderbetreuung

Der deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2004 den Einspruch des Bundesrates gegen das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zurückgewiesen. Damit tritt das TAG wie geplant im Januar 2005 in Kraft. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt dazu:

20.12.2004 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

''Ich freue mich, dass das Tagesbetreuungsausbaugesetz wie vorgesehen im Januar 2005 in Kraft tritt. Der Weg ist jetzt frei für den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen. Deutschland wird familienfreundlich. Damit werden wir nicht nur den veränderten Lebensbedingungen von Familien gerecht, sondern richten uns auch nach den Wünschen der Familien: Heutzutage wollen Frauen und Männer Familie und Beruf vereinbaren und unsere Kinder brauchen eine frühe und gute Förderung.

Wir haben bei der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen in den westdeutschen Bundesländern einen eklatanten Rückstand - nicht nur im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern, sondern auch im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn. Das hat uns nicht zuletzt die OECD in ihrem Bericht zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung attestiert.

Dass viele Frauen auf Grund der mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten gezwungen sind, ihre beruflichen Ziele hinten anzustellen, ist ein Anachronismus, den wir uns nicht nur in gesellschaftspolitischer, sondern auch in ökonomischer Hinsicht nicht mehr leisten können. Gleichzeitig brauchen unsere Kinder von früh auf eine gute und kontinuierliche Förderung - das hat nicht zuletzt Pisa gezeigt.

Das alles gewährleisten wir mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz: Ziel ist der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen. Dafür stellt der Bund den Kommunen jährlich 1,5 Milliarden Euro aus den Einsparungen, die sich durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ergeben, zur Verfügung. Damit hat die Bundesregierung getan, was sie im Rahmen der föderalen Struktur tun kann. Jetzt sind die Länder und die Kommunen gefragt. Dieses Geld liegt bei den Ländern, die Kommunen müssen es einfordern.''

Weitere Informationen zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) finden Sie hier.

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Kinderbetreuung: Auf den Anfang kommt es an!


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