Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu Schulversäumnissen
Die Bildungsverwaltung hat die Initiative ergriffen: Die Bezirke haben sich heute auf ein einheitliches und konsequentes Vorgehen gegen Schulversäumnisse und -distanz verständigt. Mit Unterstützung des Bezirks Neukölln und Tempelhof-Schönberg will sich eine Arbeitsgruppe aus den Volksbildungs- und Jugendstadträten der Bezirke bis Mitte Januar über Einzelheiten des Verfahrens einigen.
07.12.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungBildungssenator Klaus Böger begrüßte diese Entscheidung: "Es gibt Bezirke - wie Neukölln - die sehr konsequent vorgehen: Mit den Eltern sprechen, vor Ort klären, auch Bußgelder aussprechen und als letztes Mittel das Kindeswohl mit Hilfe der Polizei durchsetzen. Das zeigt: Die rechtliche Handhabe ist ausreichend. Sie muss nur konsequent von den Jugend- und Schulämtern - beide in bezirklicher Verantwortung - und von den Schulen umgesetzt und erfüllt werden. Wenn Eltern gegen gesetzliche Pflichten handeln, müssen sie damit rechnen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Es muss klar sein: Kindeswohl geht vor Elternrecht."
Die Behörden müssen schon bei den geringsten Anzeichen von Verwahrlosung oder Missbrauch handeln: Es gibt eine unmissverständliche Aufforderung an die Bezirke und die Schulen sich gegenseitig zu informieren - und auch klare Informationsregeln: Z.B. bei welchen Anzeichen die Schulen die Bezirke informieren müssen. Klar ist deshalb, dass die verschiedenen Ämter klare Ansprechpartner benennen müssen, die ihre Aufgabe entschlossen wahrnehmen.
Böger betonte: "Aktuelle Beispiele machen es leider deutlich: Wenn Schülerinnen und Schüler nicht zur Schule gekommen sind, haben die Schulen den Bezirken das unverzüglich gemeldet. Die Bezirke müssen diesen Meldungen sofort nachgehen. Wir dürfen bei Schulversäumnissen nicht wegschauen, sondern müssen hingucken."
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