Einstimmiger Kabinettsbeschluss: Zielvorgabe für Universität Rostock unvermeidlich

Nachdem es mit der Universität Rostock in der vorgegebenen Frist nicht zu einer Zielvereinbarung über die künftige Hochschulstruktur gekommen ist, hat das Kabinett Bildungsminister Metelmann beauftragt, eine Zielvorgabe für die Universität Rostock zu erlassen.

02.05.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Minister Metelmann bedauerte, dass man sich nicht auf eine Zielvereinbarung habe einigen können. Vorwürfe aus der Hochschulleitung, wonach das Bildungsministerium Interessen der Universität unberücksichtigt ließ, wies er von sich.

"So ist die Behauptung, das Land habe in der Zielvereinbarung die Schließung der Zahnmedizin gefordert, schlicht unzutreffend. Der Vereinbarungsentwurf beschreibt lediglich die Sachlage des Vertrages, in dem Kostenneutralität der Krankenversorgung entscheidend ist."

In inhaltlichen Fragen und in Fragen der Ausstattung ist das Bildungsministerium der Universität sehr weit entgegengekommen:

  • Im Fächerspektrum ist das Bildungsministerium den Vorstellungen der Universität Rostock weitestgehend gefolgt.
  • Die von der Uni geplante Gründung einer Business and Law School in Form eines Public-Private-Partnership-Unternehmens auf dem Campus Ulmenstraße wird vom Bildungsministerium mitgetragen.
  • Zusätzliche Projektmittel von über 700 000 Euro per anno bis 2010 für z.B. Aufbau einer zentralen Prüfungs-verwaltung, Entwicklung strukturierter Promotions-studiengänge, Entwicklung eines gesamtuniversitären Modulpools auf EDV-Basis, Aufbau einer Stabstelle für Fundraising und Alumni-Arbeit sollten bereitgestellt werden.
  • Steigende Haushaltsmittel bis 2010 waren vorgesehen.
  • Hochschulbauprojekte, die das Land bis an seine finanzielle Leistungsgrenze heranführen würden, finden sich in dem Entwurf der Zielvereinbarung aufgelistet.

Das Land hat für ein ausgewogenes Angebot in Lehre und Forschung zu sorgen. Ressourcen müssen sinnvoll und gezielt eingesetzt werden. Das ist das Land dem Steuerzahler schuldig. Und dies ist aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen unabdingbar geboten. Erhalt und Stärkung von Wissenschaftsbereichen einerseits ist verknüpft mit Verzicht andererseits.

Für die Universität Greifswald bedeutet dies weitgehenden Verzicht auf die Lehrerbildung und umfänglich ausgebaute Geisteswissenschaften, um Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften lebensfähig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für die Universität Rostock, deren Rektor unlängst noch selbst den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften und den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre zu Gunsten der Universität Greifswald aufgeben wollte, bedeutet dies zumindest Einstellung des Studiengangs Jura mit Erstem Examen.

Dafür befindet sich an der Universität Rostock zukünftig daer Schwerpunkt des Landes in den Geisteswissenschaften einschließlich der Lehrerbildung; starke Lebens- und Naturwissenschaften geben ihr darüber hinaus ein unverwechselbares Profil.

Die Zielvereinbarungen sind auf alle sechs Hochschulen im Lande abgestimmt. Auch die Universität Rostock muss ihren Beitrag zu einem ausgewogenen Angebot in Forschung und Lehre im Lande leisten.

Dazu ist jetzt für die Universität Rostock eine Zielvorgabe notwendig, "zur Sicherstellung eines landesweit abgestimmten und bedarfsgerechten Lehr- und Forschungsangebotes", wie es das Landeshochschulgesetz vorsieht.

Fristsetzung dafür ist laut Gesetz der 31. Mai 2006.

Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:

  1. Errichtung eines Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung,
  2. Gestaltung der lehrerspezifischen Masterstudiengänge, die auf die Abschlüsse an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald aufsetzen.
  3. Kooperationsvertrag mit der Hochschule für Musik und Theater Rostock über Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Musik und Darstellendes Spiel,
  4. Mindestausstattung in den kleinen geisteswissen-schaftlichen Fächern,
  5. Entwicklung der Agrarwissenschaften nach Maßgabe der Empfehlungen des Wissenschaftsrates,
  6. Schließung des Studiengangs Rechtswissenschaft mit Abschluss des Ersten Examens,
  7. Schließung des Studiengangs Zahnmedizin, sofern eine entsprechende landespolitische Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
  8. Stärkung ausgewiesener Bereiche, für die ein besonderes landespolitisches Interesse besteht, z.B. Lehrerbildung und Ingenieurswissenschaften.

Die Zielvorgabe bedarf der Zustimmung durch den Landtag und tritt am Tage nach dessen Zustimmung in Kraft und endet am 31. Dezember 2010.

Abgesehen davon wird das Land selbstverständlich weiterhin seiner Verantwortung gegenüber der Universität Rostock gerecht. So werden die Gespräche fortgesetzt, um in bestimmten Bereichen zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen und hierüber entsprechende Einzel-vereinbarungen gemäß § 15, Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes zu schließen.


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