Freistaat stellt 600.000 Euro zusätzlich bereit zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

Für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Sachsen im laufenden Jahr zusätzlich 600.000 Euro bereit. "Damit wird erneut deutlich, dass wir Schulen in freier Trägerschaft als eine sinnvolle und willkommene Bereicherung der sächsischen Schullandschaft betrachten", so der sächsische Staatsminister für Kultus, Prof. Dr. Karl Mannsfeld.

14.07.2004 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Die finanziellen Mittel sind für freie Träger vorgesehen, die mit dem kommenden Schuljahr eine dauerhaft bestandsfähige öffentliche Schule in ihre Trägerschaft übernehmen wollen. In solchen Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass die ansonsten übliche vierjährige Wartezeit - in der die Schule keine staatlichen Zuschüsse erhält - entfallen kann. Derzeit liegen im Kultusministerium vier Anträge vor, bei denen eine Aussetzung der Wartezeit möglich wäre.

Im laufenden Schuljahr gibt es in Sachsen 80 allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden von rund 12.000 Schülerinnen und Schülern besucht. Die 177 Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft besuchen 37.600 Schülerinnen und Schüler. Die finanzielle Unterstützung aller freien Schulen durch den Freistaat Sachsen - unterschiedlich je nach Schulart werden Personal- und Sachkosten bezuschusst - hat sich zwischen 1997 und 2003 fast verdreifacht. Im laufenden Jahr beträgt die Summe rund 167 Millionen Euro.


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