Jetzt 1.075 Betreuungsangebote an Grund- und Sonderschulen in Hessen
Die Zahl der Grund- und Sonderschulen in Hessen, die eine Betreuung anbieten, steigt erneut: Im Schuljahr 2004/05 werden 1.016 der insgesamt 1.173 Grundschulen in Hessen sowie 59 der 110 Sonderschulen über Betreuungsangebote verfügen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 1.075. "Die Eltern haben dadurch die Gewissheit, dass ihre Kinder vor oder auch nach dem Unterricht in guten Händen sind", so Kultusministerin Karin Wolff.
05.08.2004 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenBei den Grundschulen sind elf neue Angebote hinzugekommen, wobei zehn der 32 Schulträger inzwischen eine flächendeckende Versorgung an all ihren Grundschulstandorten anbieten (Städte Darmstadt, Offenbach, Rüsselsheim und Kassel; Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach und Kassel sowie der Hochtaunuskreis und der Werra-Meißner-Kreis). Bei weiteren 13 Schulträgern fehlen lediglich ein bis fünf Grundschulen, die meist kleine Schulen sind oder im ländlichen Raum liegen, an denen zumindest derzeit kein Bedarf vorhanden ist. Bei den restlichen neun Schulträgern wird in den nächsten Jahren noch eine sukzessive Angebotserweiterung erwartet.
Bei den Sonderschulen ging die Zahl der Betreuungsangebote indes um drei zurück. Grund dafür ist nach Angaben der Schulträger oftmals die fehlende Bereitschaft der Eltern, einen Förderverein zur Finanzierung der Betreuung einzurichten bzw. Elternbeiträge zu entrichten. Neun Schulträger halten dagegen auch im Sonderschulbereich ein flächendeckendes Angebot bereit (Städte Darmstadt, Kelsterbach, Offenbach, Gießen und Fulda; Kreise Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg sowie der Hochtaunuskreis und der Werra-Meißner-Kreis).
Kultusministerin Wolff hatte 1999 das alte Finanzierungsmodell für die Betreuung, von dem nur 288 Grundschulen profitieren konnten, durch das Konzept der verlässlichen Halbtagsschule abgelöst. Seither erhalten die Schulträger für jede ihrer Grundschulen pauschal 5.112,92 Euro (ehemals 10.000 DM) als Zuschuss aus Landesmitteln. Die Kreise und Städte können das Geld für die Betreuung an Grundschulen frei einteilen und zudem bei Bedarf Elternbeiträge erheben. Die Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist freiwillig. Für den Sonderschulbereich (Schulen für Lernhilfe und Sprachheilschulen) gilt die Förderregelung seit dem Schuljahr 2002/03.
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