Jugendliche ALG-II-Bezieher haben Anspruch auf Berufsberatung
(hib/MPI) Auch jugendliche Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg II) haben einen Rechtsanspruch auf Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit. Eine Beratung dürfe nicht abgelehnt werden, verdeutlicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/2143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/1833).
13.07.2006 Pressemeldung Deutscher BundestagAlg-II-Bezieher unter 25 Jahren müssten zudem von den Arbeitsgemeinschaften - den Trägern der Grundsicherung - darauf hingewiesen werden, dass sie die Berufsberatung bei der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen können.
Eine Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen aus Alg-II-Familien, die die Linksparlamentarier ausgemacht hatten, könne sie nicht erkennen, schreibt die Regierung weiter. Es müssten deshalb auch keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
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