"Jugendschutz geht alle an"

Mit der Aktion "Jugendschutz: Wir halten uns daran!", die heute beginnt, weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit Wirtschaftsverbänden auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes hin und macht die Öffentlichkeit auf die Belange des Jugendschutzes aufmerksam. Die Kampagne richtet sich gezielt an Betreiber und Betreiberinnen von Gaststätten, Discotheken, Tankstellen und den Einzelhandel, aber auch in Sportheimen und bei Vereinsfesten ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Die Verantwortlichen werden durch Plakate, Aufkleber und Broschüren aufgefordert, sich bei Jugendlichen über das Alter zu vergewissern, im Zweifel einen Altersnachweis zu verlangen und so das Jugendschutzgesetz und damit den Kinder- und Jugendschutz aktiv und effektiv umzusetzen. An der Aktion werden bundesweit und flächendeckend Gaststätten, Einzelhandelsgeschäfte und Tankstellen beteiligt. Sie haben kostenlos rund 100.000 Plakate, 500.000 Flyer und 100.000 Aufkleber erhalten, mit denen sie ab heute auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinweisen.

26.07.2005 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, haben diese Aktion heute zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel, dem Präsidenten des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ernst Fischer, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG), Joachim Jaeckel, und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz in Berlin vorgestellt.

"Jugendschutz geht uns alle an", erklärte Staatssekretär Ruhenstroth-Bauer. "Jeder kann durch sein Verhalten einen Beitrag zur Einhaltung der Jugendschutzstandards leisten und muss sich über seine Verantwortung im Klaren sein. Das wollen wir mit der Aktion ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Niemand darf ein Auge zudrücken oder wegsehen, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht."

Das Jugendschutzgesetz legt Standards für den Ausschank von Alkohol, den Verkauf von Tabakwaren, den Besuch von Tanzveranstaltungen, die Einhaltung von Zeitbegrenzungen sowie das Abgabealter für Filme und Computerspiele fest. Die Materialien zur Aktion "Jugendschutz: Wir halten uns daran!", die diese Regelungen auflisten, sind über die Internetseiten des Bundesministeriums, des HDE unter www.einzelhandel.de, der DEHOGA unter www.dehoga-berlin.de, der BTG unter www.autowaschen.de und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz unter www.bag-jugendschutz.de zu finden.

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Weitere Informationen
Jugendschutz: Wir halten uns daran!


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