Kabinett beschließt in einem ersten Schritt Verlängerung des Kulturraumgesetzes
19.06.2007 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
"Jetzt geht es darum, das Kulturraumgesetz so schnell wie möglich an die bevorstehende Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform anzupassen", so Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung. Das Kabinett hatte zuvor beschlossen, den Kabinettsentwurf zur Verlängerung des Kulturraumgesetzes in den Sächsischen Landtag einzubringen.
In den vergangenen Wochen hatten der Sächsische Kultursenat, der Sächsische Landkreistag, die IG Landeskulturverbände Sachsen sowie der Sächsische Museumsbund zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen. Dieser Entwurf sieht vor, die bis 2007 begrenzte Laufzeit des Gesetzes bis 2011 zu verlängern. "Daneben wird nun gesetzlich verankert, dass die Kulturräume auf besonderen Antrag bis zu zwei Prozent der Gesamtmittel für Strukturmaßnahmen, einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen oder Maßnahmen von überregionaler Bedeutung sowie zur Verbesserung der Leistungs- und Infrastruktur erhalten können", sagte Ministerin Dr. Stange.
Ziel ihres Hauses sei es, so die Ministerin weiter, dem Kabinett noch vor der Sommerpause den zweiten Teil der Gesetzesnovelle zur Anpassung des Kulturraumgesetzes an die Funktional- und Verwaltungsreform vorzulegen und zur Anhörung freizugeben. Dann könne das Gesetz gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Kreisgebietsreform im Juli 2008 in Kraft treten. Neben der Neubildung der Kulturräume regelt diese zweite Gesetzesnovelle auch die Vergabe von Landesmitteln an die Kulturräume. "Der Schlüssel für die Vergabe von Landesmitteln soll vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Das Prinzip der solidarischen Finanzierung kultureller Angebote im gesamten Freistaat soll erhalten und das Gesetz zukünftig unbefristet gelten."
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