Kirchner zurecht zurückgegeben
Die Vorwürfe des Auktionshauses Villa Grisebach, des Förderkreises des Brücke-Museums und der Galererie Henze & Ketterer, die Rückgabe des Kirchner Gemäldes "Berliner Straßenszene" (1913) durch den Berliner Senat sei "dillettantisches Handeln", sind weder nachvollziehbar noch haltbar.
17.08.2006 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin (bis 11/06)Die Senatskulturverwaltung hat bei dieser ersten bedeutenden Rückgabe eines Kunstwerkes aus dem Besitz des Landes Berlin Punkt für Punkt gemäß der "Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden" vom 3. Dezember 1998 und der "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" vom Dezember 1999 sowie der Handreichung zur Umsetzung dieser Gemeinsamen Erklärung vom Februar 2001 gehandelt.
Erst im Januar 2005 hat das Land Berlin gemeinsam mit den anderen Bundesländern in einem "Appell zur Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in deutschen Einrichtungen" seine Bereitschaft zur Umsetzung dieser Grundsätze bekräftigt. Es gab keinen Grund hiervon in einem Fall abzuweichen, der Eigentum des Landes Berlin betrifft - so schmerzlich die Entscheidung auch ist.
Diese Grundlagen und die damit eingegangenen Verpflichtungen gelten ungeachtet dessen, wie prominent und wertvoll ein Kunstwerk ist. Wesentlich ist hierbei, dass nicht die Anspruchstellerin, sondern das Land Berlin verpflichtet waren, nachzuweisen, dass die Verkäuferin seinerzeit "einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat" und "dass der Abschluss des Rechtsgeschäftes seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus stattfand". Diese Nachweise konnte das Land Berlin nicht erbringen.
Auch die Galerie Henze & Ketterer hat keine Nachweise vorgelegt, die eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten. Dies verwundert nicht, da es sich bei dem "Ernst-Ludwig-Kirchner-Archiv" um ein Firmenarchiv der Galerie Henze & Ketterer handelt. Die "Berliner Straßenszene" hat sich aber niemals im Besitz der Galerie befunden; es gab daher auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dieses Archiv relevante Dokumente beitragen könnte. Die Galerie zitiert aus veröffentlichten Briefen an den Sammler Carl Hagemann, die uns seit langem vorliegen.
Anders als behauptet, reicht auch die bloße Möglichkeit, dass die Veräußerin einen Kaufpreis erhalten hatte, für die Widerlegung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes nach dem 15. September 1935 nicht aus.
Dass die Schuhfabrik von Alfred Hess in der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1929 in Konkurs gegangen ist, führt nicht dazu, dass die Veräußerung des Kunstwerkes 1936 auch ohne die Herrschaft der Nationalsozialisten statt gefunden hätte. Für den Verkauf des Werkes war die NS- Herrschaft ursächlich, da die Familie auf Grund ihrer Verfolgung durch die Nationalsozialisten ihren Lebensunterhalt nur durch den Verkauf ihres Kunstbesitzes bestreiten konnte.
Senator Flierl: "Wir haben juristisch korrekt agiert und politisch so gehandelt, wie es Bund, Länder und Kommunen aus guten Gründen verabredete haben. Natürlich bedauere ich den Verlust des Kirchner Bildes sehr. Es in Berlin zu halten, hätte einer Einigung mit den Erben bedurft. Darum haben wir uns lange und intensiv bemüht. Leider ohne Erfolg. Wer dennoch behauptet, dass der Kirchner nicht restituiert werden musste, stellt die juristischen und politisch-moralischen Grundlagen verabredeter Restitutionspraxis in Frage und sollte das dann auch so sagen. "
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