Kultusminister nimmt separate Staatsverträge mit den jüdischen Landesverbänden in Aussicht
"Der Landesetat insgesamt und somit auch der Kultusetat verfügen über keinen Titel, der die Förderung von Kirchenbaumaßnahmen inklusive Ankauf, Sanierung oder Umbau von Gebäuden beinhaltet. Nach der derzeitigen Rechtslage, bezogen auf die geltenden Staatsverträge mit den jüdischen Gemeinden aber auch den christlichen Kirchen, ist eine Förderung von Kirchen- oder Synagogenbaumaßnahmen eher nicht denkbar", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (06.12.2006) in Hannover deutlich gemacht.
06.12.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches KultusministeriumDas Land Niedersachsen hat mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden einen Staatsvertrag, der das Rechtsverhältnis regelt. Für seine vielfältigen Aufgaben habe der Landesverband der Jüdischen Gemeinden bisher 1,02 Millionen Euro jährlich erhalten. "Dieser Betrag wird im Landeshaushalt 2007 auf nun 1,041 Millionen Euro erhöht. Auf Grund einvernehmlicher interner Regelung führt der Landesverband der Jüdischen Gemeinden davon 10 Prozent ab an den Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden, in dem die Liberalen Jüdischen Gemeinden zusammengeschlossen sind", erläuterte Busemann. Nach entsprechend gelungener Aufbauarbeit habe er im Jahr 2005 auch dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt. "Vor diesem Hintergrund nehme ich in Aussicht, mit beiden Landesverbänden einen jeweils eigenen, gesonderten Staatsvertrag zu verhandeln. Dabei wären die aktuellen Mitgliederzahlen festzustellen sowie die Aufgabenfelder zu klären. Gegebenenfalls wäre eine entsprechende Anpassung der Landesförderung an die aktuellen Verhältnisse zu leisten", sagte Busemann.
Wenn für das Haushaltsjahr 2008 eine veränderte Rechtslage bzw. Fördersituation zum Beispiel vom Parlament angestrebt werde, sei er bereit, dies in entsprechende Staatsvertragsverhandlungen einfließen zu lassen. "Was Maßnahmen im Bereich der jüdischen Gemeinden anbelangt, wäre es aber erforderlich, zunächst den gesamten landesweiten Handlungsbedarf zu ermitteln", so Busemann abschließend.
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