Kultusminister spricht bei Gedenken an Opfer der Sinti und Roma

"Nicht nur Justiz, auch Politik, Gesellschaft und Wissenschaft in Deutschland brauchten trotz der offensichtlichen histori-schen Fakten auch nach dem Zusammenbruch des National-sozialismus noch lange, um das Ausmaß der Verbrechen an den Sinti und Roma wahrzunehmen und Konsequenzen dar-aus zu ziehen". Darauf hat der Niedersächsische Kultusminis-ter Bernd Busemann heute (05.03.2006) in seiner Ansprache bei der Veranstaltung zum Gedenken an die Deportation norddeutscher Sinti und Roma nach Auschwitz hingewiesen. Busemann ist zugleich Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten.

05.03.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

"Die Nürnberger Rassegesetze von 1935, die für Sinti und Roma genauso galten wie für die Juden, waren kein Geheim-dokument, sondern in den Zeitungen abgedruckt", so Buse-mann. All zu bereitwillig habe die deutsche Bevölkerung die Verleumdung und Diskriminierung der Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten hingenommen, wenn nicht sogar pas-siv und aktiv unterstützt. In hohem Maße habe sich das rassis-tische Denken teilweise nahtlos in den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt und sei manchmal bis heute spürbar", stellte Busemann fest. Erst Mitte der 60er Jah-re seien Sinti und Roma auch von der Rechtsprechung als Opfer eines Völkermordes anerkannt worden.

"Dies ist vor allem das Verdienst der Bürgerrechtsarbeit und der Selbstorganisation der Sinti und Roma", hob Busemann hervor und erinnerte die an große Kundgebung, die 1979 auf dem Gelände der Gedenkstätte Bergen-Belsen stattfand und an der Roma aus mehreren europäischen Ländern teilnah-men. "Hier, an einem Ort, an dem viele Sinti und Roma befreit wurden, gedachten sie nicht nur der Opfer der nationalsozia-listischen Verfolgung, sondern wiesen auch nachdrücklich auf die anhaltende Diskriminierung von Sinti und Roma hin", mahnte Busemann.

"Wenn Sinti und Roma auch heute ihre Gleichberechtigung und Gleichbehandlung einfordern, dann vertreten sie damit letztlich kein kollektives Eigeninteresse, sondern ein Anliegen, das uns allen gemeinsam ist: Die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte. Diese Rechte sind der eigentliche Wertekanon unseres Grundgesetzes, der für alle gilt, unabhängig von ihrer politischen und religiösen Orientierung, ihrer ethnischen Zu-gehörigkeit oder ihrer Lebensform", machte Busemann deutlich.


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