Kultusministerium gibt Starthilfe für neue Schülerzeitungen

Das Kultusministerium hat ein Programm zur Unterstützung neugegründeter Schülerzeitungen aufgelegt. Redaktionen können eine Starthilfe von bis zu 250 Euro erhalten. Bis zu dieser Höhe übernimmt das Ministerium die Begleichung von Rechnungen für beispielsweise Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung.

31.08.2006 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Die Starthilfe gibt es jetzt, um unentschlossene Schüler zu ermuntern, auch eine Zeitung zu gründen. Schülerzeitungen fördern das selbstständige Denken, Organisieren und Gestalten. Die Redakteure engagieren sich damit zudem im Schulalltag.

Für die Starthilfe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • verantwortlich für die Zeitung sind Schülerinnen und Schüler (Ausnahme: Grund- und Förderschulen)

 

  • eine inhaltliche und finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe.

Die Unterlagen und Nachweise sind zusammen mit einem "Antrag auf Starthilfe" an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 36, Herr Köhler, Postfach 100910, 01097 Dresden, zu senden.

Eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums, der "Jugendpresse Sachsen e.V." und der "Jungen Medienmacher Sachsen e.V." entscheidet zwei Mal im Jahr über die Vergabe der Zuschüsse. Anschließend erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob und in welcher Höhe sie Starthilfe erhalten. Einsendeschluss für die beiden kommenden Vergaberunden sind der 15. November 2006 sowie der 15. Mai 2007.

Weitere Informationen sowie der "Antrag auf Starthilfe" sind auf dem Bildungsserver unter www.sachsen-macht-schule.de/starthilfe abrufbar. Fragen können auch an klaus-peter.koehler@smk.sachsen.de gestellt werden.


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