Leistungsstarke Jugendliche studieren schon vor dem Abitur an NRW-Hochschulen
Rund 600 Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen nutzen derzeit die Möglichkeit, bereits während ihrer Schulzeit an regulären Veranstaltungen für Studierende an den Hochschulen des Landes teilzunehmen. Sie können dort Leistungsnachweise erwerben, die nach dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz später für das Studium anerkannt werden. Voraussetzung für die spätere Anerkennung ist, dass die Betreffenden das Abitur erwerben.
19.05.2005 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenSchulministerin Ute Schäfer betonte: "Damit haben wir in Nordrhein- Westfalen leistungsstarken Jugendlichen den Weg eröffnet, ihre Energie und ihre Interessen frühzeitig auf ein späteres Studium zu konzentrieren. Sie werden schon während der Schulzeit besonders gefordert und gefördert. Neben dem Abitur nach 12 Jahren ist dies ein weiterer Beitrag, mit der Lebenszeit junger Menschen verantwortungsbewusst umzugehen."
Mit diesem umfangreichen Angebot ist Nordrhein-Westfalen führend im Bundesgebiet. Die Kultusministerkonferenz hatte diese Regelung, die außer in Nordrhein-Westfalen nur in Rheinland-Pfalz praktiziert wurde, zum Anlass genommen, eine Empfehlung an alle Länder und Hochschulen auszusprechen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Bayern und das Saarland haben das Beispiel aufgegriffen.
Das Projekt "Schülerinnen und Schüler an Hochschulen" wurde im Wintersemester 2000/2001 an der Universität Köln ins Leben gerufen. Inzwischen beteiligen sich neben der Universität Köln auch die Universitäten Bochum, Dortmund, Hagen, Bielefeld, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Bonn, Aachen, Münster sowie die Fachhochschulen Bochum und Köln.
Zielgruppe sind nicht nur hochbegabte Jugendliche, sondern auch jene, die selbstständig, zielgerichtet und engagiert arbeiten wollen. Neben in der Regel sehr guten oder guten Leistungen in allen Fächern wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, dass sie in der Schule versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nacharbeiten. Eine Teilnahme ist daher grundsätzlich nur mit Zustimmung der Schulleitung möglich.
Weitere Informationen unter www.bildungsportal.nrw.de und www.chancen-nrw.de.
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