Neues Einstellungsverfahren: Schulen wählen Lehrer aus
Derzeit laufen in den Schulen die ersten Auswahlverfahren für Neueinstellungen nach einem neuen Verfahren. Mit dem neuen Schulgesetz ist die Eigenverantwortung der Schulen für die Personalauswahl gestärkt worden. Bildungssenator Klaus Böger erklärte: "Damit wollen wir sicherstellen, dass sich die Schulen die Lehrkräfte aussuchen, die am besten zu ihrem Schulprofil passen. Mit diesem Mehr an Personalverantwortung wollen wir ein Mehr an Qualitätsverantwortung an Schulen erreichen."
31.05.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungBisher wickelte eine zentrale Bewerberstelle bei der Senatsverwaltung das Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ab. Die Schulen hatten kaum die Möglichkeit, die ihnen zugewiesenen Lehrkräfte abzulehnen.
Das neue Verfahren hat die Verantwortung für die Personalauswahl den Schulen übertragen. Ausgangspunkt für die Schulen ist die Festlegung der Senatsverwaltung, wieviele Lehrerinnen und Lehrer für welche Fächer ausgeschrieben werden dürfen. Daraus formulieren die Schulen die sogenannte "schulscharfe Ausschreibung", die von der Schulaufsicht auf formale Richtigkeit geprüft und zentral veröffentlicht wird. Das Auswahlverfahren selbst (Bewerbungsgespräch, Auswahlvermerk u. ä.) obliegt vollständig den Schulen. Für die Beteiligung der Personal-, Frauen- und Behindertenvertretung sorgen die regionalen Dienststellen der Senatsverwaltung. Die Senatsverwaltung selbst kann die Auswahl der Schule nur aus formalen Gründen ablehnen, z. B. keine Eignung für den öffentlichen Dienst, keine Freigabe aus anderen Ländern, Verfahrensfehler o. ä..
Die 75 Schulleiterinnen und Schullleiter, die zum kommenden Schuljahr neu einstellen, sind an zwei Tagen mit den Einzelheiten des neuen Verfahrens geschult worden. Darüber hinaus gibt es eine schriftliche Handreichung der Senatsverwaltung.
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