Neuregelung der Lehrverpflichtungsverordnung
Mit der Flexibilisierung der Lehrverpflichtung erhalten die Hochschulen ein weiteres Stück Autonomie. Die heute vom Senat beschlossene Neufassung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) soll den Hochschulen zukünftig ermöglichen, im Rahmen der Vorgaben der Kultusministerkonferenz die Lehrverpflichtung der Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeiter selbstständig und eigenverantwortlich zu regeln.
21.09.2004 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt HamburgDie staatliche Regelungsdichte wird deutlich verringert: Anstelle der sehr detaillierten Einzelregelungen für Ermäßigungen der Lehrverpflichtung erhalten die Hochschulen Kontingente für Ermäßigungsstunden für Forschungs- und Selbstverwaltungsaufgaben, die sie eigenständig vergeben. Die Höhe des jeweiligen Kontingents, die sich am Status Quo der heutigen Lehrermäßigungen bemisst, wird in Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Wissenschaftsbehörde festgelegt. Sämtliche Einzelentscheidungen im Bereich der Lehrverpflichtung werden von der Wissenschaftsbehörde auf die Hochschulen übertragen, die durchschnittliche Lehrverpflichtung der Professorenschaft bleibt gleich. Außerdem wurden die Lehrverpflichtungsregelungen an die neue Personalstruktur der Hochschulen angepasst, so dass nun beispielsweise die Juniorprofessur berücksichtigt ist.
Der Entwurf für die LVVO wird nun den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie dem Landespersonalausschuss zur Stellungnahme übersandt. Die endgültige Beschlussfassung im Senat soll noch in diesem Jahr erfolgen. Ab dem Sommersemester 2005 sollen die Hochschulen diese flexibleren Regelungen anwenden können. Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D.: "Hamburgs Hochschulen brauchen mehr Flexibilität beim Einsatz ihres Lehrpersonals, um wettbewerbsfähig zu sein. Deshalb sollen die Hochschulen grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, wie viele Stunden der einzelne Professor in welchem Semester lehrt."
Die Lehrverpflichtung in einer Hochschule ist nicht nur bedeutsam für die Ausgestaltung der einzelnen Dienst- oder Arbeitsverhältnisse der Lehrenden, sondern beispielsweise auch für das Profil einer Hochschule oder eines Faches oder für die Studiengangsstruktur, z.B. bei der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge.
Die Kultusministerkonferenz hatte in einer Vereinbarung vom 12. Juni 2003 den Ländern ermöglicht, die Lehrverpflichtung zu flexibilisieren. (Im Internet zu finden unter www.kmk.org/doc/beschl/lehrhoch.pdf)
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