Schulen können ihr Budget ins nächste Jahr übertragen

Ab sofort haben alle Berliner Schulen das Recht, die am jeweiligen Ende des Haushaltsjahres verbliebenen Reste ihres Budgets ins folgende Haushaltsjahr zu übertragen. Darauf hat der Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport, Thomas Härtel, die Schulen in einem Rundschreiben hingewiesen.

23.03.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Staatssekretär Härtel betonte: "Mit dieser Regelung erreichen wir einerseits eine effektivere und effizientere Verwendung der entsprechenden Haushaltsmittel; andererseits stärken wir die Eigenverantwortung der Schulen."

Die Möglichkeiten der selbständigen Bewirtschaftung der Sachmittel und die Übertragbarkeit nicht verbrauchter Haushaltsmittel ist im neuen Schulgesetz ausdrücklich vorgesehen. Jetzt sind die konkreten Verfahrensregelungen dafür geschaffen worden:

Durch die zuständige Schulbehörde erhalten die Schulen Sachmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung. Dabei sind die Mittel aus verschiedenen Haushaltstiteln gegenseitig deckungsfähig.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die zuständigen Schulbehörden in einem Schreiben über das konkrete Verfahren informiert.

Härtel: "Damit stärken wir die Entscheidungskompetenz der Schulleiterinnen und Schulleiter. Sie entscheiden jetzt konkret über die Verwendung der Sachmittel. Dazu müssen sie die Beschlüsse ihrer Schulkonferenz beachten. Das alles dient dem Ziel, dass die Schulen besser werden. Dazu sollen sie eigenständiger werden, gleichzeitig müssen sie sich Leistungsvergleichen stellen. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Zur finanziellen Eigenständigkeit gehört, dass sie selbst darüber entscheiden, wann und wofür sie ihre Sachmittel ausgeben."


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