Staatsministerin lädt politisch Verantwortliche zur Diskussion zum Sächsischen Kulturraumgesetz
"Ein Ziel der Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes muss es sein, weiterhin eine solidarische Finanzierung zwischen Freistaat und Kommunen aufrecht zu erhalten", so die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange, heute, im Vorfeld eines Gesprächstermins, zu dem sie am kommenden Dienstag, unter anderem Vertreterinnen und Vertretern der Kulturräume, Mitglieder des Kultursenates, Oberbürgermeister, Wissenschaftler und die kulturpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen eingeladen habe.
05.01.2007 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusIm Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform und der damit verbundenen Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte seien auch die sächsischen Kulturräume von einer Neugliederung betroffen, mit der wesentliche Konsequenzen für die künftige Ausgestaltung des Sächsischen Kulturraumgesetzes verbunden seien. "Das Kulturraumgesetz ist ein Gesetz zur Unterstützung der kulturpolitischen Arbeit in den Regionen, das unbedingt erhalten werden muss", so die Staatsministerin. Damit werde auch eine Forderung des Kultursenats aus dessen jüngstem Bericht aufgegriffen.
In ihrem Haus sei ein Eckpunktepapier entwickelt worden, dass sowohl Vorschläge zur künftigen Struktur als auch zur Finanzierung der Kulturräume enthalte. "Dieses Papier greift Empfehlungen aus der positiven Evaluierung des sächsischen Kulturraumgesetzes auf und dient als Diskussionsgrundlage für ein offenes Gespräch", sagte Staatsministerin Dr. Stange.
Zeitnah sei auch ein – auf Grund der besonderen Interessenslagen gesonderter - Gesprächstermin mit den Landräten geplant.
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