Staatsregierung unterstützt Görlitzer Kulturhauptstadtbewerbung

Die Sächsische Staatsregierung hat heute auf der Grundlage einer Kabinettsvorlage des Wissenschafts- und Kunstministeriums entschieden, die Bewerbung der Stadt Görlitz um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2010" mit 20 Mio. Euro zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass Görlitz einen kommunalen Eigenanteil in gleicher Höhe aufbringt. Die Bewerbungsunterlagen der Stadt werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fristgerecht bis Monatsende an das Auswärtige Amt weitergeleitet.

22.06.2004 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Das Regierungspräsidium Dresden wird beauftragt, die Stadt Görlitz bei der Vorbereitung und Durchführung des Projektes Kulturhauptstadt 2010 zu begleiten und die Bemühungen der Stadt Görlitz zur notwendigen Konsolidierung des Haushaltes zu unterstützen.

Sachsens Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Dr. Matthias Rößler: "Die Staatsregierung anerkennt die bisherigen Bemühungen der Stadt Görlitz, auch wenn sie noch zu einem genehmigungsfähigen und konsolidierten Haushalt weitergeführt werden müssen. Ausschlaggebend war für unsere heutige Entscheidung jedoch das gute inhaltliche Konzept der Stadt sowie der zu erwartende Entwicklungsimpuls für die Region."

Görlitz will sich gemeinsam mit Zgorzelec als Europastadt unter dem Titel "wir bauen europas kulturhauptstadt" bewerben. Görlitz will drei Schwerpunkte setzen: den europäischen Gedanken, ein Forum der neuen Künste und die "via regia" als Schnittpunkt der europäischen Kulturen.

Anliegen der EU ist es, mit der Titelvergabe einen lebendigen Dialog zwischen den Kulturen in Europa, d.h. zwischen den Menschen, Regionen und Staaten zu befördern. Nach dem festgelegten Rotationsprinzip ist Deutschland berechtigt, für das Jahr 2010 die "Kulturhauptstadt Europas" vorzuschlagen.

Bei erfolgreicher Bewerbung der Stadt Görlitz werden die genannten 20 Mio. Euro vom Freistaat ab 2007 zur Verfügung gestellt.

Die Staatsregierung befasst sich bereits seit Herbst 2003 mit der Görlitzer Kulturhauptstadtbewerbung. Mehrere Ministerien, vornan die Staatsminister Rößler und Metz, hatten Görlitz bezüglich nutzbarer Förderprogramme beraten und immer wieder auf die notwendige Haushaltskonsolidierung der Stadt und erforderliche Eigenmittel hingewiesen. In der Kabinettssitzung vom 4. Mai 2004 wurden das Innen-, Finanz- sowie federführend das Wissenschafts- und Kunstministerium beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit Görlitz die Vorgaben und finanziellen Voraussetzungen für eine Weiterleitung der Unterlagen zu klären.

Terminplan:

  • Bis Ende 2. Quartal 2004 leiten die Kulturressorts der Länder die Bewerbung der jeweiligen Stadt an das Auswärtige Amt weiter.

 

  • Im 3. Quartal übermittelt das Auswärtige Amt die Bewerbungen an den Bundesrat mit der Bitte um eine Stellungnahme.

 

  • Ende 2. Quartal 2005 übermittelt der Bundesrat seine Stellungnahme dem Auswärtigen Amt.

 

  • Ende 3. Quartal 2005 teilt das Auswärtige Amt den Gremien der Europäischen Union ca. 2 deutsche Bewerbungen mit.

 

  • Im 4. Quartal 2005 erhält der Europarat die Unterlagen und entscheidet unter Beteiligung der EU-Kommission und des EU-Parlaments - höchstwahrscheinlich - im Sommer 2006.

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