Stiftung für das sorbische Volk soll weiterhin mit 15,6 Mio. Euro gefördert werden

In der heutigen Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk wurden von den Vertretern der Länder Sachsen und Brandenburg sowie des Bundes die Eckpunkte für ein neues Finanzierungsabkommen vorgestellt. Wichtigste Verhandlungsergebnisse auf Arbeitsebene sind die beabsichtige Laufzeit von 5 Jahren und ein jährlicher Zuschuss der drei Zuwendungsgeber von max. 15,6 Mio. Euro (2008) bis ca. 15,2 Mio. Euro (2012). Während Sachsen mit 5,45 Mio. Euro und Brandenburg mit ca. 2,57 Mio. Euro die aktuellen Finanzierungsbeiträge mindestens konstant halten, schmilzt der Bund seinen Beitrag von aktuell 7,6 Mio. Euro jährlich um 100.000 Euro ab.

27.03.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

"Mit seiner dauerhaften Bereitschaft zur Mitfinanzierung bekennt sich der Bund zu seiner Verantwortung für die sorbische Minderheit, allerdings wäre eine höhere Bundesbeteiligung aus sächsischer Sicht wünschenswert", so Staatsministerin Dr. Stange.

"Sachsen hat eine besondere Verantwortung für die Sorben. Dazu stehen wir - nicht nur mit Worten." Sachsen wird sich daher weiter darum bemühen, bis zum Abschluss des Finanzierungsabkommens eine Absenkung der Zuschüsse zu verhindern.

Staatsministerin Dr. Stange bedauert sehr, dass die Vertreter des sorbischen Volkes im Stiftungsrat diese Eckpunkte als unzureichend angesehen haben und weiterhin auf der Maximalforderung von 16,4 Mio. Euro beharren.

"Mit der Verweigerungshaltung der sorbischen Vertreter im Stiftungsrat besteht die große Gefahr, dass die Stiftung in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt wird und notwendige Entscheidungen zur Sicherung sorbischer Institutionen und Projekte ohne die Mitwirkung der sorbischen Vertreter getroffen werden. Das kann nicht im Interesse der Betroffenen sein."

Die bereits für den Haushalt 2008 gesperrten 2,6 Mio. Euro des Bundes - hinzu kommen weitere 0,6 Mio. Euro des Landes Brandenburg - werden Mitte des Jahres vom Haushaltsausschuss nur freigegeben, wenn neben dem Finanzierungabkommen auch ein Entwicklungskonzept der Stiftung vorgelegt wird. "Dazu ist die Mitwirkung der sorbischen Institutionen und des Stiftungsrates notwendig, sonst droht größerer Schaden."


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden