Wolff: "Neue Rechtschreibung bleibt verbindliche Grundlage für das kommende Schuljahr"

Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung bleibt wie beschlossen auch nach dem Ende der Übergangszeit am 1. August 2005 verpflichtende Grundlage für den Unterricht. Dies bekräftigte Kultusministerin Karin Wolff heute angesichts der erneuten Debatte um die Rechtschreibreform. "Es gibt keine Rolle und kein Röllchen rückwärts. Die Einsetzung des Rats für deutsche Rechtschreibung durch die Kultusministerkonferenz war richtig und hat sehr zur Versachlichung beigetragen", erklärte Wolff.

13.04.2005 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Die vom Rat für deutsche Rechtschreibung am 8. April 2005 vorgeschlagenen Änderungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung seien keine Rücknahme der Rechtschreibreform, sondern Modifikationen im Sinne der Schülerinnen und Schüler. "Die neue Rechtschreibung hat sich in den Schulen bereits bewährt. Jeder, der etwas entwickelt, weiß aber, dass nichts von Anfang an völlig perfekt ist", sagte die Ministerin. Die strittigen Fragen beträfen nur einige wenige Teilbereiche der Rechtschreibung. Änderungen in diesen Bereichen würden nach dem 1. August 2005 Eingang in den Unterricht finden. Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung hält Wolff eine Verlängerung der Übergangsfrist für denkbar.

"Der überwiegende Teil der neuen Regeln bleibt von den Änderungen unberührt. Ab dem kommenden Schuljahr können alle Schulen auf einer verlässlichen Grundlage unterrichten", betonte die Ministerin.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden