KiBiz-Revision: Stellungnahme des SPI - keine nachhaltige Verbesserung der Situation
17.06.2011 Artikel
.
Zu der am 22.6.2011 stattfindenden Landtags-Anhörung zum Ersten KiBiz-Änderungsgesetz hat Herr Prof. Dr. Strätz, stellv. Leiter des SPI der Fachhochschule Köln, vielfältige interessante Aspekte in seiner Stellungnahme zusammengetragen.
Anmerkungen:
Auch wenn Prof. Dr. Strätz die vorgesehnen Maßnahmen durchaus als einen Schritt in die richtige Richtung ansieht, so drückt er mit vielen Einzelhinweisen aus, dass die Maßnahmen "keine trägfähige, nachhaltige Verbesserung der Situation" bewirken können. Er erinnert daran, dass die Unzulänglichkeit der mit dem KiBiz geschaffenen Regelungen bereits bei einer ersten Untersuchung im Jahr 2009 in vier Problemfeldern deutlich wurden und damit einen umfangreicheren Handlungsbedarf erfordern:
Veränderungen in den Arbeitsbedingungen Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen Verschärfung für Ergänzungskräfte Unzulängliche Bedarfsdeckung/Flexibilität
Er betont zudem, dass das KiBiz aktuelle Entwicklungen zwar aufgegriffen, jedoch aus fachlicher Sicht vielfach falsch und ungenügend umgesetzt hat. Damit macht er u.a. deutlich, dass es über die jetzt vorgesehene Revision hinaus weitergehenden Veränderungsbedarf gibt.
Bezogen auf die Frage der Elternbeitragsfreistellung belegt er, dass eine Regelung sinnvoll wäre, die dazu führt, das Kinder möglichst früh eine Tageseinrichtung besuchen und damit die Startchancen verbessert werden. Damit stellt er auch fest, dass die vorgesehene Beitragsfreistellung im letzten Jahr kaum eine bildungspolitische Relevanz hat.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels verweist er darauf, dass die U-3-Pauschale zwar eine punktuelle Entlastung der Träger sein könne, aber nicht zu der erforderlichen nachhaltigen Verbesserung führe, die insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren im engen Zusammenhang zwischen Bindung und Bildung persönliche Zuwendung betrachtet werden müsse. Er verweist sogar darauf, dass mit dem - beibehaltenen - schlechten Personalschlüssel keine individuelle und differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit und Zusammenarbeit mit den Eltern ermöglicht wird. Ein solches Signal der Unzulänglichkeit müsste doch im Hinblick auf eine mögliche "Kindeswohlgefährdung" durch die derzeitigen Regelungen "verstanden" werden!
Neben weitern Hinweisen erscheint mir seine abschließende Anmerkung in Bezug auf das Finanzierungssystem interessant:
"Es ist grundsätzlich zu diskutieren, ob nicht für bestimmte Angebotsformen die notwendigen Personalstunden bestimmt werden sollten, deren Kosten dann in jedem Fall refinanziert werden. Schließlich arbeiten auch Schulen nicht auf der Grundlage von Kindpauschalen, sondern mit einem Budget von Lehrkraft-Stunden, das sich durch die Anzahl der Schüler/innen und das pädagogische Angebot bestimmt."
Weiterführende Links
- Dokument auf der Landtagsdatenbank
Keine Kommentare vorhanden