DGB NRW fordert landesweite "Initiative freier Hochschulzugang NRW"

Der DGB NRW hat heute anlässlich einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag die Landesregierung aufgefordert den Hochschulzugang für Absolventen einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung zu öffnen. "Wir müssen heute Fachkräfte ausbilden, damit in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase Ingenieure nicht zur Mangelware werden und so ein mögliches Wachstum gebremst wird", mahnte Guntram Schneider, der Vorsitzende des DGB NRW.

03.09.2009 Pressemeldung Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Guntram Schneider verwies darauf, dass andere Bundesländer in dieser Frage deutlich weiter seien. Rheinland-Pfalz beispielsweise öffne die Hochschulen nicht nur für Meister und Techniker, sondern auch für diejenigen die eine Berufsausbildung absolviert hätten und eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen könnten. NRW hinke der Entwicklung hinterher. "Die Öffnung der Hochschulen ist seit langem überfällig. Warum soll nicht jemand, der eine komplexe Mechatronikerausbildung absolviert hat, auch ein fachgebundenes Hochschulstudium anschließen können. Vieles was bei uns in der dualen Berufsausbildung vermittelt wird, gibt es im europäischen Ausland nur auf Hochschulniveau, " sagte der Gewerkschaftsvorsitzende.

Die strikte Trennung zwischen hochschulischer und beruflicher Bildung sei nicht mehr zeitgemäß. Guntram Schneider verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass europaweit ein einheitlicher Bildungsraum entstehe, in dem Kompetenzen qualitativ bewertet würden, nicht aber wo diese Kompetenzen erworben wurden. Guntram Schneider: "Es kommt darauf an, was jemand kann – nicht darauf, welcher Stempel auf dem Zeugnis steht. Und wer etwas kann, der soll auch studieren dürfen. Dies trifft für erfolgreiche Absolventen der dualen Berufsausbildung zu. "

Elemente für eine breit angelegte "Initiative freier Hochschulzugang NRW" sind aus Sicht des DGB NRW:

  1. Eine gesetzliche Regelung, die als Mindestvoraussetzung für ein fachgebundenes Hochschulstudium eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung vorsieht.
  2. Der Verzicht auf Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Probestudium, sie sind geeignet Studieninteressenten abzuschrecken.
  3. Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten mit dieser Qualifikation eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und an Universitäten, und zwar jeweils für alle Fächer.
  4. Zielvereinbarungen mit Hochschulen und Fachhochschulen hinsichtlich der Studierendenzahlen und Abschlussquoten sowie finanzielle Anreize zur Aufnahme beruflich Qualifizierter.
  5. Der generelle Verzicht auf Studiengebühren sowie der Aufbau eines sozialverträglichen Stipendiensystems.
  6. Die Einrichtung und Ausweitung von Fern- und Teilzeitstudiengängen zur besseren Vereinbarung von Studium und Beruf, sowie eine zielgruppenspezifische Überarbeitung der Curricula und Lerninhalte.
  7. Ein weitgehende Anrechnung erworbener Kompetenzen im Rahmen der beruflichen Aus- Fort- und Weiterbildung.
  8. Eine verbesserte Vorbereitung auf ein Studium unter anderem durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen an den Berufskollegs in NRW.
  9. Die Einrichtung einer Beratungsinfrastruktur zur verbesserten Begleitung der Studierenden. 10. Die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen über die Mittel des bisherigen Hochschulpaktes hinaus.

Pressekontakt: www.nrw.dgb.de


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