Drittmitteleinwerbung für Forschung an Hochschulen vereinfachen
(bikl / hib/BES) Im Ausschuss für Bildung und Forschung haben am Mittwochvormittag geladene Experten dringenden Handlungsbedarf bei der strafrechtlichen Bewertung von Drittmitteleinwerbung für Forschungszwecke, vor allem an Hochschulen und Universitäten, festgestellt.
10.11.2004 ArtikelNach dem so genannten "Herzklappenskandal" waren 1997 die Korruptionstatbestände im Strafgesetzbuch verschäft worden. Das habe insbesondere im Bereich der Hochschulmedizin zur Verunsicherung in Wissenschaft und Wirtschaft darüber geführt, inwieweit sie sich durch Drittmitteleinwerbung und -vergabe strafbar machen können.
Dabei seien die Hochschulen auf Mittel Dritter - vor allem der Industrie - angewiesen. "Es kann nicht sein, dass Professoren, die Drittmittel einwerben, statt eines Dankeschöns der Landesregierung einen Besuch des Staatsanwalts bekommen", beschrieb die Unionsfraktion die Situation.
Nach Meinung von Professor Brigitte Tag (Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich) sind die Straftatbestände in diesem Bereich zu weit gefasst und sollten geändert werden. Zurzeit fehle es an Klarheit über die Rechtsgrundlage.
Tag schlug eine Vereinfachung der rechtlichen Handhabe des Problems vor. So sollte der Tatbestand der Vorteilsannahme dann nicht greifen, wenn der Einsatz von Drittmitteln dienst- oder hochschulrechtlich erlaubt ist. Weiter beklagte Tag, bundes- und länderrechtliche Regelungen seien teilweise inhomogen und nicht transparent genug. In einigen Bundesländern gebe es "teils sehr gute Drittmittelforschungsrichtlinien". Doch hätten manche Länder wie Berlin die Notwendigkeit nicht erkannt, die rechtliche Grundlage zu klären.
Die Offenlegung der Drittmitteleinwerbung als eine mögliche Lösung für eine Steigerung der Rechtssicherheit für die Betroffenen hielt Professor Michael Dröscher (Verband der Chemischen Industrie) vor allem aus Patentschutzgründen für problematisch.
Unternehmen, die innovativ forschen, würden ungern die Karten vor der Konkurrenz offen legen. Gleichzeitig verwies er auf eine "deutliche Verschlechterung" der Rechtslage bei der Patentverwertung nach der jüngsten Gesetzesänderung.
Es sei zum Teil fraglich, ob die Tätigkeit der Patentagenturen wirklich dem Wohl der Forschung diene. Dröscher sprach sich - ähnlich wie die Koalitionsfraktionen - für die Intensivierung der Kooperation von Hochschulen und Wirtschaft bei der Forschung aus.
Aus der Sicht von Thomas Korbun (Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung Berlin) gibt es Steigerungspotenziale für die Beteiligung der Wirtschaft an der Forschungsförderung. Er warb auch für eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung von kleinen Instituten. Sie arbeiteten stärker problemorientiert und könnten flexibler auf neue Entwicklungen reagieren als große Einrichtungen. Aktuell seien die kleinen Institute beispielsweise von der Beteiligung an der europäischen Forschung praktisch ausgeschlossen, weil sie nur die Hälfte der Kosten erstattet bekommen.
Siehe auch Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am 20. März 2001 in Bonn: Drittmittel und Strafrecht (.pdf-Format)
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