Einigung

Eckwerte der Hochschulentwicklung 2016 - 2020 vorgelegt

(red/pm) Die Landesregierung und die Hochschulen haben dem Landtag die Eckwerte der Hochschulentwicklung für die Jahre 2016 bis 2020 vorgelegt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sie auf Grundlage der Hochschulentwicklungspläne in Abstimmung mit den Hochschulen erarbeitet. Die Eckwerte bilden laut Landeshochschulgesetz die Grundlage für die Zielvereinbarungen, die die Hochschulen und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anschließend treffen.

03.07.2015 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

"Das Wichtigste ist aus meiner Sicht, dass die Hochschulen in den nächsten Jahren eine stabile Finanzierung erhalten und sicher planen können", sagte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. "Dies haben wir mit der Einigung zur Hochschulfinanzierung erreicht. Die Hochschulen erhalten von 2016 bis 2020 mindestens 1,195 Milliarden Euro. Für die Hochschulmedizinen sind 0,587 Milliarden Euro vorgesehen. Der Hochschulbaukorridor umfasst von 2012 bis 2020 insgesamt 660 Millionen Euro", betonte Brodkorb. Aus dem Hochschulpakt stünden bei günstiger Entwicklung der Studierendenzahlen für die Jahre 2015 bis 2023 nochmals bis zu 184 Millionen Euro zur Verfügung.

"Eine zentrale Aufgabe ist darüber hinaus, ausreichend Studienplätze für künftige Lehrerinnen und Lehrer an unseren Hochschulen vorzuhalten. Die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Studiengangs- und Kapazitätsplanungen werden wir in den Gesprächen zu den Zielvereinbarungen ziehen", sagte Wissenschaftsminister Brodkorb. "Die Eckwerte sehen weiterhin vor, dass die berufliche und akademische Bildung durch neue duale Studiengänge verzahnt werden. Die ´inklusionsorientierte Hochschule` soll weiter vorangebracht werden, um das barrierefreie Studieren in jeder Hinsicht zu ermöglichen. Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher sollen über das neue Exzellenzförderprogramm aus EU-Mitteln stärker gefördert werden", fasste Brodkorb zusammen.

Spätestens drei Monate nach Zustimmung des Landtages zu den Eckwerten schließen die Hochschulen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Zielvereinbarungen. Laut Landeshochschulgesetz treffen sie unter anderem Regelungen zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Forschung, zu den Studienfächern an den Hochschulen, zu Forschungsschwerpunkten und legen Entwicklungsziele fest.


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