Landtag verabschiedet Universitätsmedizingesetz
Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Universitätsmedizingesetz - UMG) zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Universitätsmedizin in Rheinland-Pfalz von dem bisherigen Kooperationsmodell zwischen rechtlich selbstständigem Universitätsklinikum einerseits und Universität mit ihrem Fachbereich Medizin andererseits zu einem Integrationsmodell weiterentwickelt.
27.08.2008 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz"Mit dem ab dem 1. Januar 2009 gültigen Gesetz schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Universitätsmedizin", freute sich Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Das Gesetz bringe Anforderungen von Wissenschaft und Krankenversorgung in Einklang, sagte sie und verwies auf die positiven Beurteilungen durch den Wissenschaftsrat und den Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). So habe der VUD das Gesetz als Referenzmodell für die Neustrukturierung der Hochschulmedizin in Deutschland bezeichnet.
Mit dem Gesetz würden der Fachbereich Medizin und das Universitätsklinikum in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengeführt. Diese besitze die eigene Rechtsfähigkeit und bleibe gleichwohl mit der Universität eng verbunden. Man könne daher von einer doppelten Integration sprechen: die organisationsrechtliche Verbindung des Fachbereichs Medizin mit dem Universitätsklinikum sowie die hochschulrechtliche Verbindung der Universitätsmedizin mit der Universität.
Künftig sollen laut Gesetz sämtliche Vorstandsmitglieder hauptamtlich tätig sein. Damit werde ein hohes Maß an Handlungsautonomie gewährleistet.
Dem Beschäftigtenschutz und der Bestandssicherung der Arbeitsverhältnisse werde umfassend Rechnung getragen.
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