Wissenschaftsrat

Neuer Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung

Grundlegend überarbeitet hat der Wissenschaftsrat seinen Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen. Die Kriterien der Akkreditierung und der zugehörige Fragenkatalog wurden insgesamt präzisiert und tragen neuen Entwicklungen im Hochschulbereich Rechnung. So ist unter anderem ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen eine Akkreditierung als "Universität oder gleichgestellte Hochschule" erfolgen kann, welche die Grundlage für die Verleihung des Promotionsrechts bildet.

10.05.2010 Pressemeldung Wissenschaftsrat

Ab Februar 2011 werden nur noch Hochschulen akkreditiert, die bereits mindestens drei Jahre bestehen und akkreditierte Studiengänge anbieten. Die bisherigen Prüfbereiche dieses Verfahrens zur Qualitätssicherung im Hochschulsystem wurden weitgehend übernommen. Der Prüfbereich Finanzierung ist komplett umgestaltet. Anhand sieben unterschiedlicher Kriterien wird nunmehr die Plausibilität des Finanzkonzepts der Hochschule geprüft. Die Grundlagen der Neuorientierung dieses Prüfbereichs sind ausführlich dargelegt in dem ebenfalls vom Wissenschaftsrat verabschiedeten Positionspapier zur Ausgestaltung des Prüfbereichs "Finanzierung" im Rahmen der institutionellen Akkreditierung des Wissenschaftsrates.

Insgesamt hat sich aus Sicht des Wissenschaftsrates die Institutionelle Akkreditierung in mittlerweile über 50 abgeschlossenen Verfahren in ihren Grundsätzen bewährt. "Der Wissenschaftsrat will auch weiterhin die Funktion als ´Gate-Keeper´ des Hochschulsektors für nichtstaatliche Hochschulen übernehmen", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider.

Hinweis: Der"Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung" (Drs. 9886-10) und das "Positionspapier zur Ausgestaltung des Prüfbereichs "Finanzierung" im Rahmen der institutionellen Akkreditierung des Wissenschaftsrates" (Drs. 9901-10) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail ( ) angefordert werden.

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