Sprachprüfung für den Hochschulzugang
telc Deutsch C1 Hochschule von Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz anerkannt
Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, braucht dafür einen Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. Die Sprachprüfung telc Deutsch C1 Hochschule ist durch die Beschlüsse sowohl der Hochschulrektoren- als auch der Kultusministerkonferenz zu diesem Zweck nun offiziell anerkannt.
Nach der aktuellen Rahmenordnung (RO-DT) sind „Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule“ vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit. Die neue Rahmenordnung ist seit dem 12. Februar 2016 in Kraft und für alle deutschen Hochschulen bindend.
Prüfungsteilnehmende erwarten bei Ablegen der telc Prüfung standardisierte, objektive und transparente Prüfungsbedingungen sowie:
- ein großes Netzwerk von über 2.000 telc Prüfungszentren weltweit
- flexible Prüfungstermine
- schnelle Prüfungsauswertung innerhalb von drei Wochen
- Vorbereitungskurse bei über 2.000 telc Lizenzpartnern
Der stetig steigenden Zahl an ausländischen Studienanfängern wird dadurch optimale Bedingungen geboten. Alle Informationen für Prüfende, Teilnehmende und Institutionen sowie eine Übersicht über Vorbereitungsmaterialien und die neue RO-DT gibt es unter www.telc.net/hochschulzugang.
Über die gemeinnützige telc GmbH:
Die gemeinnützige telc GmbH ist ein Tochterunternehmen des Deutschen Volkshochschul-Verbands e.V. und entwickelt unter dem Label „The European Language Certificates“ seit mehr als 45 Jahren wissenschaftlich fundierte Sprachprüfungen in derzeit zehn Sprachen. Als kompetenter und erfahrener Partner für standardisierte Testverfahren bietet die telc gGmbH Sprachtests nach höchsten internationalen Gütekriterien: aussagekräftig, zuverlässig und objektiv.
Ansprechpartner
telc gGmbHBarbara Weber
Bleichstraße 1
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 95 62 46 63
E-Mail: b.weber@telc.net
Web: www.telc.net
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