Staatsministerin Kühne-Hörmann bringt Novelle des Hochschulgesetzes im Landtag ein: Autonomie von Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen weiter gestärkt
Das neue Hochschulgesetz eröffnet den zwölf staatlichen Hochschulen erhebliche Gestaltungsspielräume und bietet gleichzeitig einen stabilen und transparenten Rahmen für die Entwicklung der Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen. Das hat Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann bei der Vorlage des Gesetzentwurfs zur umfassenden Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und zur Änderung des TUD-Gesetzes im Landtag hervorgehoben. Wir haben damit eine tragfähige Basis für die weitere hochschulpolitische Entwicklung in Hessen in dieser Legislaturperiode.
17.09.2009 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstMit der Gesetzesnovelle werde der Prozess der Modernisierung und Qualitätssteigerung der Hochschulen konsequent fortgesetzt, der Ende der neunziger Jahre begonnen habe. Richtschnur sei dabei, nur das zu regeln, was auch einer Entscheidung durch den Gesetzgeber bedürfe. So entfielen beispielsweise Vorgaben zur Binnenstruktur der Hochschulen und die Festlegung von Grundsätzen zu Wahlen und Mitwirkung.
Die Stärkung der Hochschulautonomie setzt nach den Worten der Ministerin Vertrauen voraus: Die Orientierung an Konsensbildung und Partizipation sind in der akademischen Organisationskultur hinreichend fest verankert. Insofern werde künftig die Grundordnung der jeweiligen Hochschule das maßgebliche Regelwerk darstellen. Diese Grundordnung unterliege sofern nicht von den prinzipiellen Vorgaben des Gesetzes abgewichen werden soll auch nicht mehr der Genehmigungspflicht durch das Ministerium. Dort könnten die Hochschulen selbst etwa die Frage regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ihre Gremien öffentlich tagen.
Gestaltungsspielräume soll nach der Gesetzesnovelle auch die Studierendenschaft erhalten. Deren Verfasstheit bleibe erhalten. Aber auch hier beschränke sich der Gesetzentwurf auf die notwendigen Vorgaben, sagte Ministerin Kühne-Hörmann und fügte hinzu: Wer daraus den Schluss zieht, die Landesregierung wolle die Asten abschaffen, der hat nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.
Die Studierenden selbst und nur diese können künftig andere Organisationsformen entwickeln; sie müssen das aber nicht tun. Aber sie müssen sich ein Statut geben, und in dieser Satzung können sie auch das Quorum von 25 Prozent bei der Wahl der Studierendenvertretungen abschaffen. Wir geben damit auch den Studierendenschaften einen Vertrauensvorschuss, dass sie diese Freiheiten verantwortlich im Interesse der Studierenden nutzen und dass sie deren berechtigten Belange hinsichtlich der Qualität der Lehre und der Studienorganisation effizient wahrnehmen, hob Kühne-Hörmann hervor.
Der weitgehende Abbau der ministeriellen Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte stärkt nach den Worten Kühne-Hörmanns die Eigenverantwortung der Hochschulen. Er wird flankiert durch ein Kompetenzgefüge, das dort die Effektivität und Effizienz der Entscheidungsprozesse befördert. So soll unter anderem das Berufungsrecht auf die Hochschulen übertragen werden. Vorgesehen ist auch, die Beteiligung der Hochschulen an Gesellschaften nach dem Vorbild der TUD zu erleichtern. Finanzmittel für die bauliche Instandhaltung sollen in die Eigenverantwortung der Hochschulen gelegt werden. Möglichkeiten zur Übertragung von weiteren Bauaufgaben an die Hochschulen sollen eröffnet werden. Der Hochschulrat soll künftig bei der Wahl des Präsidiums mitwirken und seine Zustimmung zur Struktur- und Entwicklungsplanung erteilen.
Die Reform des Hochschulrechts gehe einher mit den Bemühungen des Landes, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und die Qualität der Lehre und der Forschung weiter zu verbessern. Dazu müsse auch die Infrastruktur der Hochschulen kontinuierlich ausgebaut werden, sagte die Ministerin. Der Verbesserung der Lehre dienten auf Landesebene der Hochschulpakt und das Investitionsprogramm HEUREKA. Forschungsförderung geschehe durch das LOEWE-Programm des Landes und durch die Exzellenzinitiative des Bundes. Hinzu komme der Hochschulpakt 2020 als gemeinsam von Bund und Ländern finanziertes Programm.
Auf diesem Weg wurden die jährlichen, laufenden Ausgaben des Landes für die Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren um fast 50 Prozent gesteigert: Waren es 1998 nur 985 Millionen Euro, so sind es jetzt gut 1,43 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere rund 450 Millionen Euro aus den genannten Programmen. Diese haben, wie etwa LOEWE, zum Teil deutliche Wettbewerbselemente.
Wenn auch die Notwendigkeit der weiteren qualitativen und quantitativen Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Hochschulsystems bestehen bleibe, so stellt die Novelle des Hochschulgesetzes nach den Worten von Ministerin Kühne-Hörmann doch einen vorläufigen Abschluss der Reformgesetzgebung für die hessischen Hochschulen dar. Die Hochschulen werden sich in diesem Gebäude, da bin ich mir sicher, gut aufgehoben wissen.
Den Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und der Änderung des TUD-Gesetzes finden Sie unter Aktuelles auf der Startseite des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst www.hmwk.hessen.de.
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