Schulen bleiben auch bei extrem schlechten Witterungsverhältnissen geöffnet
Laut dem "Erlass über die Teilnahme der Schüler am Unterricht an Tagen mit witterungsbedingt extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen" vom 14. Oktober 1986 gilt, dass an solchen Tagen der Unterricht im Saarland grundsätzlich stattfindet. Ausschließlich Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler können entscheiden, ob ihrem Kind an einem solchen Tag der Weg zur Schule zumutbar ist oder nicht.
07.12.2012 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur SaarlandWenn Eltern ihr Kind witterungsbedingt nicht zur Schule gehen lassen, müssen die Eltern dies mit einer entsprechenden schriftlichen Entschuldigung darlegen. Diese kann dem Kind beim nächstmöglichen Schulbesuch mitgegeben werden.
Wichtige Information für Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kinder durch die Schule angewiesen sind
Alle saarländischen Schulen sind auch an Tagen mit extrem schlechten Witterungsverhältnissen verpflichtet, für die Schülerinnen und Schüler, denen ein Besuch der Schule möglich ist, ein angemessenes Unterrichts- und Betreuungsangebot vorzuhalten. Die Schulleitungen können die Schülerinnen und Schüler nur dann aus dem Unterricht entlassen, wenn gewährleistet ist, dass diese auch gefahrfrei zu Hause ankommen.
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