Hamburg

Schulorganisation: Einhaltung von Klassengrößen

Die im Schulgesetz festgeschriebenen kleinen Klassengrößen können auch nach aktuellem Organisationsstand eingehalten werden.

13.04.2012 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Die Schulbehörde geht aufgrund von Nachmeldungen und der Klärung von Einzelfällen zur Zeit davon aus, dass an den Stadtteilschulen nur 12 von 279 Klassen (4,3%), an den Gymnasien 19 von 249 Klassen (7,7%) aufgrund der regionalen Versorgung je eine Schülerin oder einen Schüler mehr haben werden als vorgesehen.

Trotz dieser Veränderungen bleibt es dabei, dass die zukünftigen 5. Klassen erheblich genauer die Sollvorgaben des Schulgesetzes einhalten als in den letzten Jahren: An den Stadtteilschulen werden 95,7% der Klassen die Sollobergrenze von 23 Schüler/-innen pro Klasse strikt einhalten (Vorjahr 67,9%), an den Gymnasien werden 92,3% die Sollobergrenze von 28 Schüler/-innen einhalten (Vorjahr 64,3%).

Hintergrund: Aus Gründen der regionalen Versorgung können die Klassengrößen im Einzelfall überschritten werden (§ 87 Hamburgisches Schulgesetz). Die regionale Versorgung ist dann gefährdet, wenn für das betroffene Kind der Schulweg zu der nächsten Schule mit einem freien Schulplatz unzumutbar lang würde. Insofern haben die Schulen die Möglichkeit auch bei Zuzügen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und im Sinne einer Schülerin oder eines Schülers flexibel zu reagieren.


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