Nach einem Urteil vom Landessozialgericht NRW steht für die AWO Mittelrhein fest: Kinder, die von Sozialleistungen leben müssen, haben einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für ein Tablet durch das Jobcenter. Ein Schülertablet für den digitalen Unterricht ist ein pandemiebedingter „Mehrbedarf“.
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26.05.2020
Pressemeldung
Digitales,
Schule