Deutsche wie britische Studierende, Schülerinnen und Schüler, die vor einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs eine Ausbildung begonnen haben, für die sie BAföG-Leistungen erhalten können, sollen diese auch nach einem ungeordneten Austritt noch bis zum Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts erhalten können.
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11.04.2019
Pressemeldung
Hochschule und Forschung,
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