Ein nicht-immunisierter Studierender, der an Präsenzveranstaltungen der Hochschule teilnehmen möchte, muss weiterhin der Pflicht zur Vorlage eines negativen, durch geschulte Personen abgenommenen Coronatests nachkommen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
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26.10.2021
Pressemeldung
Hochschule und Forschung