Auch Oberverwaltungsgericht bestätigt Bildungsministerium
Gegen die fachaufsichtliche Weisung, keine neuen Klassen mehr für die Gastronomieberufe einzurichten, ersuchte die Stadt Schwerin um Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin prüfte den Sachverhalt und entschied, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtmäßig gehandelt habe [(vgl. Pressemitteilung BM vom 4.8.2011)](http://bildungsklick.de/pm/79785/gericht-bestaetigt-bildungsministerium-korrekte-entscheidung-zur-gastro-schule-schwerin/).
22.09.2011 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernDie Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin gegen diesen Beschluss wies das Oberverwaltungsgericht Greifswald heute zurück. Die Entscheidung des Ministeriums war rechtlich nicht zu beanstanden.
Die sinkenden Schülerzahlen in den beruflichen Schulen erfordern auch für die Berufsgruppe Gastronomie/Gastgewerbe eine Konzentration der schulischen Ausbildung. Vor diesem Hintergrund hatte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als zuständige Fachaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Schwerin die Weisung erteilt, ab dem Schuljahr 2011/2012 keine neuen Klassen mehr für die Gastronomieberufe einzurichten und den Schulentwicklungsplan diesbezüglich anzupassen.
Die Weisung des Ministeriums hielt auch in der zweiten Instanz einer rechtlichen Überprüfung stand und gilt fort.
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