Hessen

Eine Benachteiligung des zweiten Bildungsweges findet nicht statt

Zur Diskussion über die Schule für Erwachsene erklärt der Sprecher des Kultusministeriums:

04.01.2012 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Im laufenden Schuljahr wurde damit begonnen, die Modalitäten der Lehrerstellenzuweisung für die Schulen für Erwachsene zu verändern und an jene aller allgemeinbildenden Schulen anzupassen.

Dieses Ziel wurde bereits mit dem Zuweisungserlass für das erste Schulhalbjahr 2011/2012 in Angriff genommen. Die Modalitäten des Zuweisungserlasses für das zweite Schulhalbjahr wurden zwischen der Fachabteilung des Hessischen Kultusministeriums und den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen für Erwachsene in mehreren Gesprächen einvernehmlich abgestimmt.

Die Schulen für Erwachsene werden nicht benachteiligt. Im Gegenteil wurde in den Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern dieser Schulform gerade auch die Bedeutung des zweiten Bildungsweges immer wieder betont. Dies wird besonders dadurch deutlich, dass im Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der Vorkurse und zu deren Optimierung eine Arbeitsgruppe zwischen den Schulen und dem Hessischen Kultusministerium eingerichtet wurde, um den Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, die sog. E1, für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern und deren Schulerfolg zu sichern.

Vor diesem Hintergrund sind Meldungen, wonach die Schulen für Erwachsenen geschwächt werden sollen, falsch und abwegig.

Die Zuweisung ist bedarfsdeckend, sie orientiert sich an der Stundentafel für die jeweiligen Kurse gemäß Verordnung bzw. KMK-Vereinbarung. Für die Berechnung wird eine Lerngruppengröße von 19 bis 20 Studierenden angenommen, größere Lerngruppen können im Bedarfsfall durch die Schulen gebildet werden, ohne dass dies eine negative Auswirkung auf die Zuweisung hätte.

Im konkreten Fall des Abendgymnasiums Wiesbaden teilte die Schulleitung dem Hessischen Kultusministerium am 04.01.2012 ausdrücklich mit, dass aufgrund einer internen Optimierung mit den zugewiesenen Stunden allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Platz in einem Vorkurs angeboten werden kann. Dies zeigt, dass die Lehrerstellenzuweisung auch in diesem Fall auskömmlich ist und keine Bewerberin und kein Bewerber außen vor bleiben muss. Anders lautende Aussagen in diesem Zusammenhang sind unzutreffend.

Im Zusammenhang mit der Lehrerstellenzuweisung haben sich die Beteiligten bei der Zahl der Vorkurse einvernehmlich auf den Durchschnittswert der letzten drei Jahre verständigt. Insgesamt gilt auch bei der Zuweisung für das zweite Halbjahr, dass selbstverständlich im einzelnen Bedarfsfall geprüft wird, ob eine Nachsteuerung erforderlich ist.


Weiterführende Links

  • Weniger Bildung wegen Schuldenbremse - Hessen spart an Abendgymnasien

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