Neues Zuweisungsverfahren für Berufsschulen wird mit Verordnung klar geregelt
Das neue Verfahren für die Lehrerstellenzuweisung an beruflichen Schulen wird für das kommende Schuljahr 2011/12 in einer Verordnung klar geregelt. Das teilten Kultusministerin Dorothea Henzler und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an Beruflichen Schulen in Hessen, Norbert Herlein, heute in Wiesbaden mit. Henzler und Herlein präsentierten damit das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Experten des Ministeriums und von Seiten der beruflichen Schulen.
16.02.2011 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenDie Arbeitsgruppe hat ein Ergebnis vorgelegt, mit dem alle Seiten sehr zufrieden sein können, sagte Henzler. Das neue Zuweisungsverfahren berücksichtigt stärker als bisher die vielfältige Struktur im Berufsschulwesen. Es enthält transparente und für jedermann nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen und wird zudem erstmals in einer Verordnung eigens für die beruflichen Schulen festgelegt. Diese erhielten darin beispielsweise Zuschläge für kleine Lerngruppen im Fachpraxisunterricht sowie in der Teilzeitberufsschule für erforderliche Differenzierungen.
Ich freue mich, dass wir durch intensive, konstruktive Gespräche zu dieser einvernehmlichen Lösung gekommen sind, sagte Herlein. Das neue Zuweisungssystem ist insgesamt zielgenauer, praxis- und bedarfsgerechter für die beruflichen Schulen. Es sei klar an den Bedürfnissen des Berufsschulwesens orientiert. Indem das Zuweisungsverfahren in einer Verordnung festgeschrieben werde, erhielten alle beruflichen Schulen eine transparente und verlässliche Arbeitsgrundlage für die Lehrerstellenzuweisung.
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